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Sollte dieser Vorschlag zu rabica! erscheinen und
wollte man trotz aller entgegenstehender Argumente Zwangs
arbeitsanstalten für eine zeitweilige Freiheitsbeschränkung
der gefährlichsten Übelthäter weiter fortbestehen lassen, so
wäre doch..wenigstens der im Gesetz klar ausgesprochenen
Tendenz Rechnung zu tragen ititi) itti Sinne derselben hätte
das Verhältnis zwischen der Zahl der Zwangsarbeitshäuser
und jenen ber Besserungsanstalten zu Gunsten der letzteren
geändert zu werden.
Es lassen nämlich das Gesetz vom 10. Mai 1873, dann
die beiden setze vom 24. Mai 1885 unzweifelhaft erkennen,
dass es in, ihren Bestimmungen vornehmlich auf die An
haltung dek ^ Jugendlichen abgesehen ist, und dass dieser
gegenüber die Anhaltung der Erwachsenen zurückzutreten
habe. So soll bezüglich der letzteren nur in einem einzigen
Falle (§ 7 des Gesetzes vom 24. Mai 1885 Z. 89) bei er
folgter Verurtheilung wegen der Übertretungen des Bettels re.
mit richterlichem Erkenntnisse die Zulässigkeit und Über
weisung an eine Zwangsarbeitsanstalt ansgesprochen werden
dürfen und es darf in diesem Falle die' Anhaltung nicht
länger als 3 Jahre dauern.
Dagegen kann, wie wir bereits oben gezeigt haben, die
Zulässigkeit der Anhaltung eines Jugendlichen in einer
Besserungsanstalt ausgesprochen werden:
a) in allen Fällen, in welchen sie gegen Erwachsene
stattfindet, ivobei aber die Anhaltung nicht auf eine
Maximaldauer von 3 Jahren beschränkt ist, sondern
vom 14. bis zum 20. Lebensjahre — also auf 6 Jahre
ausgedehnt werden darf;
b) in allen Fällen, in welchen sich Unmündige einer Hand-
lung schuldig machen, die nach den Bestimmungen des
Strafgesetzes nur wegen Unmündigkeit des Thäters
nicht als Verbrechen zugerechnet, sondern als Über
tretung bestraft wird;
*) Die österreichischen Zwangsarbeitsanstalten für Erwachsene ent
halten nach einer approxinativen Schützling einen Belegraum für nahe
zu 4000 Personen; in Besserungsanstalten umgestaltet, könnten sie zur
Anhaltung von 8- bis 10000 Jugendlichen dienen, wodurch mit Einem
Schlage dem dringendsten Bedürfnisse Rechnung getragen werden würde.
Zucker, Behandlung verbrecherischer Jugend. 7