Full text: Über die Behandlung der verbrecherischen und arg verwahrlosten Jugend in Österreich

97 
Sollte dieser Vorschlag zu rabica! erscheinen und 
wollte man trotz aller entgegenstehender Argumente Zwangs 
arbeitsanstalten für eine zeitweilige Freiheitsbeschränkung 
der gefährlichsten Übelthäter weiter fortbestehen lassen, so 
wäre doch..wenigstens der im Gesetz klar ausgesprochenen 
Tendenz Rechnung zu tragen ititi) itti Sinne derselben hätte 
das Verhältnis zwischen der Zahl der Zwangsarbeitshäuser 
und jenen ber Besserungsanstalten zu Gunsten der letzteren 
geändert zu werden. 
Es lassen nämlich das Gesetz vom 10. Mai 1873, dann 
die beiden setze vom 24. Mai 1885 unzweifelhaft erkennen, 
dass es in, ihren Bestimmungen vornehmlich auf die An 
haltung dek ^ Jugendlichen abgesehen ist, und dass dieser 
gegenüber die Anhaltung der Erwachsenen zurückzutreten 
habe. So soll bezüglich der letzteren nur in einem einzigen 
Falle (§ 7 des Gesetzes vom 24. Mai 1885 Z. 89) bei er 
folgter Verurtheilung wegen der Übertretungen des Bettels re. 
mit richterlichem Erkenntnisse die Zulässigkeit und Über 
weisung an eine Zwangsarbeitsanstalt ansgesprochen werden 
dürfen und es darf in diesem Falle die' Anhaltung nicht 
länger als 3 Jahre dauern. 
Dagegen kann, wie wir bereits oben gezeigt haben, die 
Zulässigkeit der Anhaltung eines Jugendlichen in einer 
Besserungsanstalt ausgesprochen werden: 
a) in allen Fällen, in welchen sie gegen Erwachsene 
stattfindet, ivobei aber die Anhaltung nicht auf eine 
Maximaldauer von 3 Jahren beschränkt ist, sondern 
vom 14. bis zum 20. Lebensjahre — also auf 6 Jahre 
ausgedehnt werden darf; 
b) in allen Fällen, in welchen sich Unmündige einer Hand- 
lung schuldig machen, die nach den Bestimmungen des 
Strafgesetzes nur wegen Unmündigkeit des Thäters 
nicht als Verbrechen zugerechnet, sondern als Über 
tretung bestraft wird; 
*) Die österreichischen Zwangsarbeitsanstalten für Erwachsene ent 
halten nach einer approxinativen Schützling einen Belegraum für nahe 
zu 4000 Personen; in Besserungsanstalten umgestaltet, könnten sie zur 
Anhaltung von 8- bis 10000 Jugendlichen dienen, wodurch mit Einem 
Schlage dem dringendsten Bedürfnisse Rechnung getragen werden würde. 
Zucker, Behandlung verbrecherischer Jugend. 7
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.