Wenn wir mit Lebhaftigkeit für eine sofortige ent
sprechende Vermehrung der Straf- und Besserungsanstalten
für jugendliche Personen eintreten, so geschieht dies ins
besondere darum, weil loir glauben, dass in Österreich auch
sonst die Bedingungen für eine erfolgreiche Entwicklung der
Zwangserziehung nicht gerade ungünstig sind.
Eine gewisse angeborene Weichheit des Gemüthes der
verschiedenen österreichischen Völker theilt sich naturgemäß
insbesondere der Jugend derselben mit und schwächt die
Resistenzkraft derselben gegenüber äußeren Einflüssen — zu
Ungunsten dieser Jugend, insofern sie dieselbe einer ver
derblichen Einflussnahme zugänglicher macht.
Dagegen tritt aber auch jene Verstocktheit und Härte,
die sich eigenwillig jeder Einwirkung verschließt ititi) dazu
anreizt, der Autorität den Gehorsam zu versagen, unter der
österreichischen Jugend sporadischer aus, als bei der Jugend
anderer Länder.
Ein solcher Volkscharakter, in welchem Leichtsinn uitb
Güte gemengt erscheinen, sichert einer zielbewussten Erziehung
bedeutendere Erfolge, er stellt aber an die Thätigkeit und
Hingebung der mit der Erziehung betrauten Organe größere
Ansprüche, weil sich dieselben auf eine bloß förmliche bureau-
kratische Wirksamkeit durchaus nicht beschränken dürfen.
Die charakteristische Lebhaftigkeit der österreichischen
Jugend erheischt eine stete, unausgesetzte Beaufsichtigung und
sorgsame Überwachung der leitenden Organe; wird aber die
selbe der Jugend zutheil, so gestaltet sich die Aussicht auf
die Erzielung eines wirklichen, nachhaltigen Erfolges der
Regel nach nicht ungünstig.
Wir haben durch wiederholte längere Besuche in den
bestehenden Jngendabtheilnngen, Bessernngs- und Erziehungs
anstalten bei gaitz unbefangener Prüfung der Verhältnisse
die volle Überzeugung gewonnen, dass die meisten dieser
Anstalten die ihnen gestellten Aufgaben in höchst befriedigen
der Weise lösen.
Bezüglich der Jugendabtheilungen steht uns das Votum
eines unbefangenen cvmpetenten Beurtheilers criminalistischer
Verhältnisse zur Seite*), bezüglich der einzelnen öffentlichen
und Privatbessernngsanstalten, berufen wir uns auf den
höchst erfreulichen Eindruck, den die Thätigkeit in jenen An-