IV. In welcher Weise vermöchte für eine wirksame Zwangs
erziehung in Österreich Zarge getragen m werden?
Dem sich aus der geschilderten Sachlage mit Noth
wendigkeit ergebenden dringenden Appelle an die Staats
verwaltung, eine bedeutende Vermehrung der Besse
rungsanstalten etwa nach englischem Vorbilde in Angriff
zu nehinen, sucht man den Hinweis darauf entgegenzusetzen,
dass es in England vornehmlich die Privatwohlthätig-
feit war, die eine- so namhafte Anzahl von Reforma tory-
und Industrial Schools ins Leben gerufen hat.
Wir lassen diesen Vorzug Englands insofern gelten,
als dort die Privatwohlthätigkeit und der gemeinnützige Sinn
der Bürgerschaft die Initiative zur Errichtung derartiger
Institute ergriffen hat, während dieselbe hier dem Staate
überlassen blieb, aber int Übrigen spricht jener Zweifel weit
mehr für die Berechtigung unseres Verlangens nach
Ausführung der zu Rechte bestehenden geltenden Be
stimmungen des mehrfach angerufenen Gesetzes, als gegen
dieselbe.
Wenn die Privatwohlthätigkeit sich Hierlands bisher in
einem geringeren Maße an der Errichtung von Besserungs
anstalten betheiligt hat, als dies mit Rücksicht auf die hohe
Bedeutung derselben wohl wünschenswert gewesen wäre*),
*) Dass übrigens die Privatwohlthätigkeit auch in Österreich
große materielle Öpfer auf diesem Gebiete zu bringen fähig ist,
und dieselben auch zu bringen bereit sich findet, dafür sprechen fol
gende Thatsachen.
Bereits im Jahre 1843 gründete der Wiener Schutzverenr
zwei Rettungshäuser, die noch heute ihre Wirksamkeit ausüben und an
150 verwahrloste Kinder beherbergen.
Zucker, Behandlung verbrecherischer Jugend.
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