Full text : Über die Behandlung der verbrecherischen und arg verwahrlosten Jugend in Österreich

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anzunehmen,  dass  man  in  Österreich,  dessen  Bevölkerungszahl ­
  um  fast  7  Millionen  kleiner  ist,  als  jene  Englands,
dessen  Bewohner  weit  bescheidenere  Ansprüche  betreffs  der
Befriedigung  der  nothwendigsten  Lebensbedürfnisse  erheben,
mit  einem  weit  geringeren  Betrage  sein  Auslangen
finden  dürfte.  Indes  selbst  wenn  dies  nicht  der  Fall  sein
sollte,  wenn  die  Errichtung  und  Erhaltung  der  nothwendigen ­
  Zahl  von  Besserungsanstalten  größere  Opfer  von
den  zur  Leistung  berufenen  und  verpflichteten  Factoren
in  Anspruch  nehmen  sollten,  so  vermöchte  selbst  diese  Thatsache ­
  eine  Zögerung  an  die  Lösung  einer  so  wichtigen  Aufgabe ­
  heranzutreten,  nicht  zu  rechtfertigen.
Die  Zahl  der  jugendlichen  Übelthäter  wächst  stetig
und  bedeutend,  ja  es  scheint  fast,  als  ob  die  verbrecherische
Infection  sich  in  unseren  Tagen  gerade  die  Jugendlichen,
allen  anderen  Altersclassen  voran,  zu  ihrem  Objecte  ausersehen ­
  hätte;  wie  vermag  angesichts  einer  solchen  bedrohlichen ­
  socialen  Erscheinung  eine  bloße  Kostenfrage,  wenn  sie
nicht  ins  ungemessene  geht,  ein  ernstes  und  unbesiegbares
Hindernis  für  eine  als  nothwendig  und  zweckmäßig  erkannte
Reform  bilden?
Gibt  es  denn,  so  fragen  wir,  überhaupt  eine
wichtigere  Thätigkeit  als  jene,  die  darauf  hinzielt,
den  verbrecherischen  jugendlichen  Nachwuchs  der  Gesellschaft ­
  zu  bekämpfen?
Wir  wüßten  keine  und  wären  wohl  geneigt,
dieser  socialen  Thätigkeit  gegenüber  die  Lösung
vieler  anderer  Culturaufgaben  für  eine  Zeit  zurückzustellen. ­

Man  spricht  in  unseren  Tagen  so  viel  und  so  lebhaft

jedem  einzelnen  Lande  nothwendig,  wie  ja  kann  auch  die  Kosten  der
Errichtung  und  Erhaltung  solcher  Besserungsanstalten  von  Land  zu
Land  wesentlich  verschiedene  sein  werden.  Der  gemeinsame  Grundsatz ­
  wird  aber  die  weitest  gehende  Ersparniß  bezüglich  der  Einrichtung
und  Erhaltung  solcher  Anstalten  sein  müssen,  um  möglichst  viele  Jugendliche ­
  an  dieser  Zwangserziehung  thcilnehmen  lassen  zu  können  und  um
nicht  andererseits  Verhältnisse  herbeizuführen,  welche  die  Eltern  und
Vormünder  bestimmen  könnten,  ihre  Kinder  und  Pflegebefohlenen  zu
dem  Zwecke  zu  vernachlässigen,  damit  sie  in  derlei  Besserungsanstalten ­
  unterbracht  werden  —  müssen.
            
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