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fatiou und zwar für Muster von 160—125 Stichen Per
Nädlig einen Zuschlag von Fr. 2 und bei solchen unter 125
Stichen den Zuschlag von Fr. 8, ferner einen Zuschlag von
2 Cts. per 100 Stich bei Mustern, zu welchen Garn linter
Nr. 44 verwendet wurde, was einer bedeutenden Verschärfung
der im Mürz 1888 beschlossenen Garnklassistkation gleichsam.
Unter diesen Gegensätzen trat die außerordentliche Delegirtenversammlnng
des 1. August 1890 zusammen. Das
Zentralkomite brachte seinen Antrag als Kompromißantrag
zwischen den Forderungen der Kaufleute und Arbeitnehmer
ein. Die Vertretling der Kaufmannschaft bestritt diesen Standplinkt
des Entschiedensten, betonte, daß sie die Annahme desselben
nicht als Kompromiß auffassen könne lind werde, sondern
als Majorisirnng, welche sie ertragen müsse, da dell 20
Delegirten der Arbeitgeber 160 der Arbeitnehmer gegenüberstehen.
Dagegen werde man, indem inan die Kaufmanschaft
in dieser Angelegenheit majorisire, dem Verbände nild der
Industrie nicht nützen. Es liege keine innere Berechtigung
hiezu vor, beim die Kaufmannschaft komme mit ihrem Antrage
deil Arbeitnehmern weiter entgegen als die handelspolitischen
Konstellationen es erlaubten. Der Kampf wogte
in erregter Weise hin liild her. Schließlich lourde ans dem
Lager der Arbeitgeber noch ein letzter Vermittlungsantrag gestellt,
worin dieselben zwei Klassifikationsgruppen mit Zuschlagstaxen
von Fr. 1. 50 lilld Fr. 2. 50 (statt ,yi - . 2 und
Fr. 3) zu accestire» sich bereit erklärten. In der Abstimmung
wurde der Antrag der Kaufmannschaft verworfen, hierauf deren
Vermittlungsantrag imb der Antrag des Zentralkomite angenommen.
Die kommenden Dinge sollten zeigen, daß die Delegirtenversammlung
einen schweren Fehler begangen hatte. Man
wird aber deshalb keinen Stein ans sie wälzen dürfen, denn
der widerspuchsvolle, verwickelte Gang, den diese Angelegenheit
seit Jahresfrist genommen hatte, war ganz dazu ange-