Full text : Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

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fatiou  und  zwar  für  Muster  von  160—125  Stichen  Per
Nädlig  einen  Zuschlag  von  Fr.  2  und  bei  solchen  unter  125
Stichen  den  Zuschlag  von  Fr.  8,  ferner  einen  Zuschlag  von
2  Cts.  per  100  Stich  bei  Mustern,  zu  welchen  Garn  linter
Nr.  44  verwendet  wurde,  was  einer  bedeutenden  Verschärfung
der  im  Mürz  1888  beschlossenen  Garnklassistkation  gleichsam.
Unter  diesen  Gegensätzen  trat  die  außerordentliche  Delegirtenversammlnng
  des  1.  August  1890  zusammen.  Das
Zentralkomite  brachte  seinen  Antrag  als  Kompromißantrag
zwischen  den  Forderungen  der  Kaufleute  und  Arbeitnehmer
ein.  Die  Vertretling  der  Kaufmannschaft  bestritt  diesen  Standplinkt
  des  Entschiedensten,  betonte,  daß  sie  die  Annahme  desselben ­
  nicht  als  Kompromiß  auffassen  könne  lind  werde,  sondern ­
  als  Majorisirnng,  welche  sie  ertragen  müsse,  da  dell  20
Delegirten  der  Arbeitgeber  160  der  Arbeitnehmer  gegenüberstehen. ­
  Dagegen  werde  man,  indem  inan  die  Kaufmanschaft
in  dieser  Angelegenheit  majorisire,  dem  Verbände  nild  der
Industrie  nicht  nützen.  Es  liege  keine  innere  Berechtigung
hiezu  vor,  beim  die  Kaufmannschaft  komme  mit  ihrem  Antrage ­
  deil  Arbeitnehmern  weiter  entgegen  als  die  handelspolitischen ­
  Konstellationen  es  erlaubten.  Der  Kampf  wogte
in  erregter  Weise  hin  liild  her.  Schließlich  lourde  ans  dem
Lager  der  Arbeitgeber  noch  ein  letzter  Vermittlungsantrag  gestellt, ­
  worin  dieselben  zwei  Klassifikationsgruppen  mit  Zuschlagstaxen ­
  von  Fr.  1.  50  lilld  Fr.  2.  50  (statt  ,yi - .  2  und
Fr.  3)  zu  accestire»  sich  bereit  erklärten.  In  der  Abstimmung
wurde  der  Antrag  der  Kaufmannschaft  verworfen,  hierauf  deren
Vermittlungsantrag  imb  der  Antrag  des  Zentralkomite  angenommen. ­

Die  kommenden  Dinge  sollten  zeigen,  daß  die  Delegirtenversammlung
  einen  schweren  Fehler  begangen  hatte.  Man
wird  aber  deshalb  keinen  Stein  ans  sie  wälzen  dürfen,  denn
der  widerspuchsvolle,  verwickelte  Gang,  den  diese  Angelegenheit ­
  seit  Jahresfrist  genommen  hatte,  war  ganz  dazu  ange-
            
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