Full text: Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

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Ansicht kommen, daß sie gleich wie der Minimallohn auch nicht 
alle Hoffnungen realisirte, welche ihre Wiege umschwebten. 
Man darf sich nicht verhehlen, daß ihr alle Schattenseiten 
des Miiiimallohnes anhaften, sie ist gleichsam dessen legitimes 
Kind lind als Lohnkorrektur einer Lohnkorrektnr die oberste 
Sprosse einer künstlichen Lohnregelung. Die engste Ver- 
wandtschaft und völlige Unzertrennlichkeit vom Minimallohn 
ist vielleicht der beste Bürge für ihre Fortexistenz. Sie ab- 
schaffen, lviirde nur die Einleitung zur Abschaffung des 
Minimallohnes sein. Allch er allein wird der Erstellullg 
von Lagern hindernd in den Weg treten liild die Waaren- 
ausgabe in der Saison morte hemmen, und will inan der 
Spekulation wieder einen gewissen Spielraum in der Stickerei 
einräumen, so muß auch er fallen. Weil aber die Arbeit 
geber an der Forterhaltung des Minimallohnes ein großes 
Interesse besitzen, werden sie seinen Sprößling Klassifikation 
lieber mit in den Kauf nehmen als mit dessen Beseitigung die 
Beseitigung des ersteren einzuleiten. 
* * 
Im Jahre 1887 griff der Verband zunr ersten Male Boykott gegen 
zu einer Waffe, welche in der Geschichte der Industrien viel- verbands 
leicht einzig dasteht, zum sogen. Boykott oder zur Sperre. 
Sechs Exportfirmen hatten sich bis dahin vom Verbände 
ferngehalten, worunter eine, welche als bedeutend konnte be 
zeichnet werden. Die betreffenden Firmen wilderten munter 
darauflos zum Schaden der Verbandsfirmen; Minimallohn 
und rednzirte Arbeitszeit existirten für sie nicht, und unter 
12,000 Arbeitnehmern befinden sich immer solche, die aus 
Beschränktheit oder ans Verlegenheit Unterschlauf geben, d. h. 
in diesem Falle für die betreffenden Firmen arbeiten u. s. f. Den 
Verbandsfirmen machten jene wilden bedeutende Konkurrenz, 
waren sie doch in der Lage, billiger zu produziren als die 
ersteren. Man versuchte, die betreffenden Firmen zuerst auf 
dem Wege gütlicher Verhandlungen für den Verband zu ge-
	        
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