Full text: Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

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Weise int Sande verlaufen, so fand sich bald wieder eine ganze 
Anzahl Arbeitnehmer, denen die Beachtung der Verbands- 
vorschristen nicht in den Kopf hinein wollte. Anstände, 
Bußen, Ausschlüsse — einmal sogar eine ganze Sektion — 
loaren nur zu häufig. Am bedenklichsten wurden diese Zu- 
stäude wie schon angedeutet gegen Ende 1890, bis der Boykott 
den steten Raisonueureu heilsaiueu Schreck einjagte. Nun 
hatten manche diese Drdnungslektivn mit ziemlichen Wieder 
eintrittstaxen zu belegen. Leider muß man die größere Nach- 
cntsche.de. yzssigkeit tit ber Beachtung der Berbandsvorschriften im Vor 
arlberg theilweise auch dem Umstand zuschreiben, daß die 
dortigen Gerichte in Rekursen gegen Erkenntnisse des Fach 
gerichtes sowohl, wie in Bezug ans sonstige Bußen eintraten 
und diese ohne jeden anderen Grund, als den, mit den eigenen 
Landeskindern sänftiglich zu verfahren, reduzirten. Es nimmt 
sich schon an sich sehr sonderbar ans, daß die dortigen Ge 
richte ans solche Rekurse überhaupt eintreten und sie nicht 
zum vorneherein abweisen, wie die schweizerischen Gerichte, 
nachdem die k. k. Regierung den Berbandsstatnten ihre hohe 
Sanktion verlieh und damit Fachgericht und Zentralkomite 
die Eigenschaften abschließender Instanzen theils für Bnßen- 
erkenntnisse und theils für Rekurse auch für österreichische 
Verbandsmitglieder zuerkannte. Mit ihrem Vorgehen er- 
lveisen aber die vvrarlbergischen Gerichte ihren Mitbürgern 
einen kleinen Dienst. Sie lähmen die Handhabung einer 
strammen Sektionsführnng und geben dadurch der schweizeri- 
schen Arbeitnehmerschaft zu Vermnthnngen Anlaß, daß es dort 
mit der Beachtung der Verbandsvorschriften überhaupt nicht 
lveit her sei. In Folge davon werden die Arbeitgeber reservirter 
und den Schaden hat der Vorarlbergische Arbeiter. Den 
größten Dienst könnten jene Gerichte den dortigen Stickerei- 
Interessenten durch de» energischen Schutz einer strammen 
und gerechten Verbandsleitnng von ihrer Seite leisten. Da§ 
k. k. Gewerbcinspektorat für Tyrol und Vorarlberg hat je-
	        
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