daß sie trotz Fachgericht dem Kaufmann gegenüber oft fünf
müssen gerade sein lassen. Die Lage der Fabriksticker sei
überhaupt so traurig nicht, int Gegentheil, der Fabrikant
müsse sich alle Mühe geben nnd große Rücksichten tragen,
um gute Sticker behalten zu können. Im Abzugswesen und
in den Retonrwaaren solle man zuerst ans Abschaffung des
oben, des von der Kaufmannschaft tu diesem Kapitel be
gangenen Unrechtes dringen, und dann erst bei den arbeit
nehmenden Fabrikanten einsetzen. Der beste Beweis über das
Werthlose der Vorlage zeige sich aber darin, daß die Fabrik-
sticker selber nichts davon wissen wollen. Gin Theil der
Gegner beantragte gänzliche Verwerfung der Vorlage, ein
anderer Theil Rückweisnng an die Zentralleitung im Sinne
der Umarbeitung. Wohl gaben sich die Vertreter der Zentral-
leitnng, der Kaufmannschaft und der Großfabrikanten die
größte Mühe, die Vorlage durchzubringen unter Aufdeckung
der ganzen Gehaltlosigkeit der gegnerischen Argumentation;
das Schicksal derselben war besiegelt nnd man war froh, daß
die Haltung der Einzelsticker sie vor der gänzlichen Ver
werfung bewahrte und eine Rückweisnng zu Stande brachte.
Die Einzelsticker hätten es in der Hand gehabt, ihr zum
völligen Siege zu verhelfen. Wenn sie davon Umgang
nahmen, trotzdem die Annahme auch in ihrem wesentlichen
Interesse lag, so bewog sie dazu die zurückhaltende Stellung
nahme der Kaufmannschaft gegenüber einer intensiveren Muster-
klassifikation rind deren Passivität, dem Abzugswesen an der
Wurzel, bei ihr selber zu Leibe zu gehen.
Im Ganzen zeigte sich aber, daß man sich damals einer
ziemlich lohnenden Geschäftslage gegenüber befand, und daß
zu solchen Zeiten die Verbandspolitik nur schwer zu Neuer
ungen zu bewegen war. Ein Kind der Noth, ivar diese einer
Kraftentwicklnng des Verbandes stets am zuträglichsten. In
Folge Rückweisnng der Regulative fand am 22. Dezember-
ei ne Delegirtenversammlung des Fabrikstickerverbandes statt.