tragungen durch Beifügung feines Namenszeichens
in Spalte 9 unter dem Namenszeihen des Musrechners
zu beftätigen. Der Arbeitsloje hat alsdann
vor einem am Bahlgefchäft beteiligten Angeftellten
auf dem BZahlbogen mit Tinte oder Tinteunftift den
Empfang zu befcheinigen; Bleiftiftquittungen find
verboten. Der Zahlbogen felbft ft dem Arbeitslofen
tunlichtt nicht auszuhändigen.
Nachdem der Arbeitsloje den Empfang beicheinigt
hat, ijt der Zahlbogen. dem Auszahler zuguleiten. Bor
der Auszahlung hat der Auszahler fich der Richtigfeit
der Handzeichen und Der Empfangsbeftätigung
in den Spalten 9—12 des Zahlbogens 3zU verfichern.
Der Auszahler überprüft weiterhin die Legitimation
des Empfangsberechtigten (Invalidenkarte, Num:-mernausgabe
1. a.). Bei Zahlungen an Dritte hat
der ANuszahler die Echtheit der vorzulegenden Vollmacht
forgfältig zu prüfen und fich über die Perfön-(ichteit
des Bevollmächtigten zu vergewifjern. Die
Vollmachtsurkunde ift einzubehalten und zu Den
Unterftügungsaften zu bringen. It vom Kartenzieher
der vorbereitete Betrag geändert worden und
hat nicht ein zweiter Kartenzieher eine Gegenrecdnung
vornehmen fönnen, fo ijt Dies MNufgabe des Auszahlers.
Bei der Auszahlung {ft getrennt nach Arbeitslofenunterftüßung
und Krifenunterftügung eine Bahllifte
aufzuftellen (Anlage 14), die die Aftennummer und
den ausgezahlten Betrag fowie ZUr Erleichterung
der Berechnung der Krantenkaflenbeiträge Spalten
für Lohnflaffen und Tage enthält. Der Inhalt der
Bahllifte kann je nad den örtlidHen Bereinbarungen
für die Abrechnung mit der Krankenkalfe noch erzänzt
werden. Die Zahllifte darf nicht vor der Aus:
zahlung auf Grund der errechneten Unterftüßungsbeträge
aufgeftellt werden. In allen Fällen, in
denen eine nachträglihe Kürzung des regelmäßigen
Wochenbetrages durch Verrechnung verjäumter
Meldetage, Anrechnung von Gelegenheitsverdienften,
Einbehaltung überhobener Unterftüßungsbeträge,
DHrdnungsftrafen und dergleichen ftattgefunden hat,
ijt der Auszahlungsbetrag auf der Zahllijte befonders
Fenntlich zu machen. Das Ergebnis der Zahl:
fijte ift mit dem Geldbeftande des Auszahlers ZU
vergleichen. Die abgefchloffene Bahllifte Yt vom Auszahler
zu unter[hreiben, der damit die Verantwortung
für die richtige ZÜhrung der Lifte Üübernimmt.
Durch eine an dem betreffenden Auszahlungsgefchäft
nicht beteiligte Rerfon ft die Nebereinjtimmung
der Zahlbogen mit der Bahllifte nachzuprüfen
und durch Unterfchrift auf der Zahllifte zu
Icheinigen.
1,
Aufgaben des Auszabhlers.
4.
Führung der Zabhl-Hilte.
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