Full text: Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

genommen und ihm denjenigen eines Institutes von allgemein 
lu tris; f d) a f t í i cf) cm Werthe verliehen, das freilich nur unter ge 
gebenen und durchaus nicht immer beueideuswertheu Verhält- 
nissen für eine Weltindustrie ein gesundes Korrektiv sein kann, 
dessen positiver Werth für die einzelnen Jnteressentengrnppen 
einer Industrie aber im Verhältnis; von Nuten nach Oben 
und nicht umgekehrt progressiv zunimmt. 
Uebrigens dürfen die mit dem Minimallohn in Bezug 
auf die Arbeitgeberschaft gemachten Erfahrungen zu sehr nicht 
liberrascheu. Für den Arbeitgeber im regulären und legitimen 
Geschäft ist eine abnorm hohe oder tiefe Lohntage nie günstig, 
da er bei der einen vom Arbeiter und bei der andern vom 
Käufer völlig beherrscht wird. Er wird eine stabile Bcittel- 
lage im Lohn weit vorziehen. Es gilt dies speziell für den 
Arbeitgeber in der Großindustrie. Bei Gewerben, welche nur 
für den Inlandsbedarf oder für den Bedarf einer nächsten 
Umgebung arbeiten, werden weder die guten noch die schlimmen 
Seiten des Minimallohnes zur völligem Entfaltung gelangen. 
Nach den gemachten Erfahrungen wird man vom Stand 
punkte der Arbeitnehmer aus in der Postulirung eines Minimal- 
lohues äußerste Vorsicht müssen wallen lassen. Er ist für 
Arbeitnehmer dann am Platze, wenn der Lohndurchschnitt 
unter ein erträgliches Existenzminimum gesunken ist, für sie 
eher schädlich, wo der Lohn im Durchschnitt sich über diesem 
Minimum betvegt, da er dann einen Druck auf die Lohnlage 
ausübt. Die Ansichten Lehmkuhl's über ihn finden in der 
Geschichte des Stickereiverbandes ihre volle Bestätigung. 
Seinem ganzen Wesen nach doch nur ein wirthschaftliches 
Korrektiv, hat der Minimallohn neben einer rückhaltenden 
Wirkung ans eine Lohnbewegung nach Oben die fatale Eigen 
schaft, daß er sich nur schwer wieder abschaffen oder ab 
ändern läßt, nachdem er einmal eingeführt ist. Auch tvird 
man sich nicht verhehlen dürfen, daß ein Minimallohn sich 
durchwegs nur auf der Höhe des „ehernen Lohngesetzes" von
	        
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