genommen und ihm denjenigen eines Institutes von allgemein
lu tris; f d) a f t í i cf) cm Werthe verliehen, das freilich nur unter ge
gebenen und durchaus nicht immer beueideuswertheu Verhält-
nissen für eine Weltindustrie ein gesundes Korrektiv sein kann,
dessen positiver Werth für die einzelnen Jnteressentengrnppen
einer Industrie aber im Verhältnis; von Nuten nach Oben
und nicht umgekehrt progressiv zunimmt.
Uebrigens dürfen die mit dem Minimallohn in Bezug
auf die Arbeitgeberschaft gemachten Erfahrungen zu sehr nicht
liberrascheu. Für den Arbeitgeber im regulären und legitimen
Geschäft ist eine abnorm hohe oder tiefe Lohntage nie günstig,
da er bei der einen vom Arbeiter und bei der andern vom
Käufer völlig beherrscht wird. Er wird eine stabile Bcittel-
lage im Lohn weit vorziehen. Es gilt dies speziell für den
Arbeitgeber in der Großindustrie. Bei Gewerben, welche nur
für den Inlandsbedarf oder für den Bedarf einer nächsten
Umgebung arbeiten, werden weder die guten noch die schlimmen
Seiten des Minimallohnes zur völligem Entfaltung gelangen.
Nach den gemachten Erfahrungen wird man vom Stand
punkte der Arbeitnehmer aus in der Postulirung eines Minimal-
lohues äußerste Vorsicht müssen wallen lassen. Er ist für
Arbeitnehmer dann am Platze, wenn der Lohndurchschnitt
unter ein erträgliches Existenzminimum gesunken ist, für sie
eher schädlich, wo der Lohn im Durchschnitt sich über diesem
Minimum betvegt, da er dann einen Druck auf die Lohnlage
ausübt. Die Ansichten Lehmkuhl's über ihn finden in der
Geschichte des Stickereiverbandes ihre volle Bestätigung.
Seinem ganzen Wesen nach doch nur ein wirthschaftliches
Korrektiv, hat der Minimallohn neben einer rückhaltenden
Wirkung ans eine Lohnbewegung nach Oben die fatale Eigen
schaft, daß er sich nur schwer wieder abschaffen oder ab
ändern läßt, nachdem er einmal eingeführt ist. Auch tvird
man sich nicht verhehlen dürfen, daß ein Minimallohn sich
durchwegs nur auf der Höhe des „ehernen Lohngesetzes" von