Full text : Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

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tag  für  sämmtliche  Sticker,  die  Gründung  einer  allgemeinen
Vereinskasse  zur  Bestreitung  der  laufenden  Ausgaben  nnb
Unterstützung  der  Mitglieder  vorzusehen.
3.  Wollte  die  Kommission  der  Versammlung  die  Schaffung ­
  eines  Vereinsorganes,  einer  Zentralverkanfsstelle  für
Retourwaaren  und  die  Einführung  gewerblicher  Schiedsgerichte
als  nützliche  Ziele  und  Aufgaben  vor  Augen  stellen.
Die  Kommission  hatte  hiemit  bereits  die  Hauptzüge  eines
Verbandsprogram'mes  festgestellt,  das  zum  größeren  Theile
später  verwirklicht,  theils  wesentlich  ausgedehnt,  theils  auch
reduzirt  wurde.  Dasselbe  fand  in  dem  Sinne  allgemeinen  An
klang,  als  man  ziemlich  allseitig  der  Ansicht  war,  auf  diesem
Boden  könne  man  reden  mit  einander.
Auf  den  22.  Februar  wurde  eine  erste  allgemeine  Dele
girtenversammtnng  nach  St.  Gallen  einberufen.  Zu  derselben
fanden  sich  250  Abgeordnete  aus  dem  ganzen  Verbandsgebiete
ein,  welche  zwischen  7000  —  8000  Maschinen  repräsentirten.
Als  typisch  für  die  Diskussion  an  dieser  Versammlung  mag
folgende  Stelle  aus  dem  Votum  eines  Wortführers  derselben
angeführt  werden:  „Der  derzeitigen  Ueberprodnktion  kann  nur
noch  eine  feste  Organisation  vorbeugen,  welcher  alle  Interessenten ­
  anzugehören  haben,  also  auch  die  Kaufleute,  falls  sie
ihren  Zweck  erreichen  soll.  Diese  Einigung  herbeizuführen,  sei
eine  Hauptaufgabe.  Um  sie  zu  erleichtern,  solle  man  zur  Zeit
noch  keine  bindenden  Beschlüsse  in  Bezug  auf  Lohnverhaltnisse ­
  K.  fassen.  Nach  erfolgter  Einigung  werden  die  Maßregeln
gegen  die  jetzige  Raubwirthschaft  sich  leichter  treffen  lassen."
Die  Postulate  der  Kommission  fanden  allgemeine  Anerkennung. ­
  Dagegen  fanden  sie  eine  Ergänzung  in  nachfolgenden
Anträgen:
1.  Es  sei  ein  nach  den  Marktverhältnisfen  sich  richtendes,
allgemein  verbindliches  Lohnminimum  aufzustellen,  das
dem  Arbeitnehmer  eine  ordentliche  Existenz  und  den  Maschinen
zins  sichere.
            
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