Full text : Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

§  32.  Alle  Maschinen,  bei  deren  Dislvzirung  diese  Vorschriften ­
  nicht  beobachtet  werden,  unterliegen  ausnahmslos
der  für  neue  Maschinen  jeweils  gültigen  Eintrittstaxe.
§  33.  Die  erlaufenen  Kosten  sind  nach  dem  in  §  25
festgesetzten  Tarif  von  demjenigen  Mitglied  zu  bezahlen,  welches
den  Untersuch  der  Maschinen  verlangt  hat.
c)  S  P  e  z  i  a  l  r  a  p  p  o  r  t  e  v  v  n  M  a  s  ch  i  n  e  n  lv  e  r  k  st  atte  n
it  n  d  M  a  s  ch  i  n  e  n  h  ä  n  d  l  e  r  n.
§  34.  Dieselben  sind  jeweilen  bis  znm  vierten  eines
Monats  direkt  dem  Zentralaktnar  zuzustellen  und  haben  den
gesummten  Maschinenverkehr  des  vorhergehenden  Monats  auszuweisen. ­

Ö  35.  Bei  Ausfertigung  dieser  Rapporte  sind  in  erster
Linie  die  neuen  Maschinen  aufzunehmen.  Bei  Handelsmaschinen
sind  nachfolgende  Angaben  zu  machen:
1.  Bei  angekauften  Maschinen,  die  ihren  Standort  nicht
wechseln,  ist  vorzumerken  „nicht  dislozirt".
2.  Bei  dislozirten  Maschinen  ist  der  neue  Standort  anzu
geben  und  zwar  auch  dann,  wenn  sie  nur  überführt
und  nicht  montirt  werden  und  im  Besitze  des  Händlers
(Maschinenwerkstätte)  verbleiben.
3.  Bei  Verkauf  von  Maschinen,  welche  den  Standort  nicht
wechseln,  ist  der  Name  des  Käufers  vorzumerken.
#  36.  Bei  Maschinen,  welche  von  einem  Maschinenhändlcr
  (Maschinenwerkstätte)  erworben  und  über  welche  das
Protokoll  nach  Formular  68  aufgenommen  wurde,  ist  beim
Wiederverkauf  das  neu  anzufertigende  mit  dem  ursprünglichen
Protokoll  zu  vergleichen.
Das  Zentralaktuariat  verständigt  zu  diesem  Zwecke  den
Sektionsvorstand  und  den  Maschinenhändler  (Maschinenwerkstätte)
  bei  Eingang  des  ersten  Protokolls  von  dessen  Kontrolnuinmer,
  welche  im  spätern  Protokolle  vorzumerken  ist.
            
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