Full text : Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

Ist  eines  der  ordentlichen  Mitglieder  verhindert,  an  der
Sitzung  theilznnehmen  oder  im  Ausstande,  so  sorgt  der  Präsident ­
  rechtzeitig  für  Ergänzung  des  Gerichts  ans  den  Suppleanten.
Ist  die  Bestellung  des  Gerichts  aus  den  ordentlichen  Mitgliedern ­
  ltub  Suppleanten  nicht  möglich,  so  ist  der  Präsident
befugt,  andere  Suppleanten  beizuziehen.
tz  5:  Der  Richter  kommt  in  Ausstand:
a)  wegen  Verwandtschaft  oder  Schwügerschaft  mit  einer
der  Prozeßparteien  in  den  in  Art.  23  a  und  l>  des
St.  Gallischen  Zivilprozesses  bezeichneten  Graden;
Iß  wenn  derselbe  Theilhaber  oder  Angestellter  eines  im  fraglichen ­
  Prozesse  betheiligten  Geschäftes  ist;
c)  wenn  derselbe  Mitglied  der  Sektionskommission  ist,  welche
das  Bußenerkanntniß  gefüllt,  resp.  den  Bußenantrag  mi
das  Zentralkvmite  gestellt  hat  ;
d)  wenn  derselbe  von  dem  Ausgange  des  Rechtsstreites  für
sich  selbst  oder  einen  der  unter  Ziffer  1  Bezeichneten
oder  für  ein  Geschäft,  dessen  Theilhaber  oder  Angestellter
er  ist,  einen  Bor-  oder  Nachtheil,  oder  eine  Nückgriffsoder
  Entschüdigungsklage  zu.  gewärtigen  hat.
Die  Parteien  sind  gehalten,  dem  Präsidenten  rechtzeitig
Anzeige  zu  machen,  sofern  sie  gegen  einen  der  Richter  ein
Ausstairdsbegehren  stellen  wollen.
B.  Funktionen.
§  6.  Dem  Präsidenten  liegt  ob:
a)  die  Anordnung  der  Sitzungen  und  die  Einberufung  der
Mitglieder  und  Suppleanten;
b)  die  Entgegennahme  der  Rekursamneldungen  und  die
Führung  der  Einschreibkontrole;
c)  die  Anzeige  der  erfolgten  Einschreibung  an  das  Zentralkomite,
  bezw.  die  betheiligte  Sektionskommission;
d)  die  Zustellung  der  Rekurseingaben  an  die  Rekursbeklagten;
e)  die  Ertheilung  von  Anfschnbsbewilligungen;
f)  die  Handhabung  der  Gerichtspolizei.
            
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