Object: Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

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Verkehrs- und 1 arifwesen, Rechtszustaiul. 39 
^61 auf allen Linien Einer Eisenbahn bestehenden Einrich 
tungen und Tarife in den Bereich der Vorschrift gezogen 
und in der That haben sich die Gerichtshöfe wie 
Eisenbahncommission für competent erachtet, dasselbe 
du er Beurtheilung zu unterwerfen. Allerdings ist noch 
^uiigemal, in den ersten Jahren nach Erlass des Ge 
setzes von 1854, von den Gerichtshöfen die Bedin- 
b^ug des Iransports über denselben Theil der Eisenbahn 
Gstgehalten, aber später und auch von der Eisenbahn- 
cuuiinission ist der vorher bezeichnete Standpunct einge- 
uoininen. 
Es liegt auf den ersten Blick nahe, der englischen Eisen 
ahgesetzgebung einen Vorwurf daraus zu machen, dass sie 
Gii Begrift der „unerlaubten Bevorzugung“ nicht näher 
u^stinnnt hat ; aber dieser Tadel dürfte doch gemildert 
l'eiden durch die Erwägung, dass das bisher auch in andern 
■'‘indem nicht geschehen ist, obgleich dieselbe Frage überall 
uuitiitt, wo nicht besonders die Tarife nach absolut glei- 
^ lea und unveränderlichen Grundtaxen gebildet werden, und 
|^i6s ist nirgends der Fall. Andererseits lässt sich kaum be- 
aupten, dass feste Normen darüber, was erlaubte und uner- 
aubte Ungleichheiten sind, zwar nicht entbehrt werden können, 
unabhängige Tribunale nach öffentlicher, contradictorischer 
Gihandlung und unter Publication ausführlicher Urtheils- 
^Ginde zu Gericht sitzen, aber überflüssig seien, wo Admi- 
ustiativbehörden mit der Entscheidung betrauet sind, welche 
zumeist noch die dem Staat selbst gehörigen Eisenbah- 
gleichzeitig verwalten. Gerade bei einer so jungen 
^ ateiie wie dem Eisenbahnrecht dürfte es das Richtigste 
belesen sein, die Ausbildung jenes schwierigen Begriffs 
uiächst der Rechtssprechung, besonders eines speciell sach- 
überweisen, und so die Grundlage 
^IGtere detaillirende Gesetzgebung zu gewinnen. Die 
^vendigkeit einer solchen wird allerdings schliesslich wohl 
®iall hervortreten, aber ihre Schwierigkeit geht schon daraus 
Der Begriff der 
unerlaubten 
Bevorzugung.
	        
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