Full text : Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

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ebenso  sind  die  Arbeitnehmer  gehalten,  nur  noch  für  Solche
Arbeit  auszuführen,  die  dem  Verbände  angehören.
2.  Mit  dein  15.  August  darf  leine  Waare  mehr  unter
den  nachstehenden  Minimallohnansätzen  in  Arbeit  gegeben
oder  genommen  werden:  für  Stabmaschinen  28  Cts.  per
100  Stich  für  '14  und  .->3  Cts.  für  4 U,  und  zwar  in  dem
Sinne,  das;  der  Waarenausgeber,  welcher  Eigenthümer  der
Dessins  oder  der  zu  bestickenden  Stoffe  ist,  seinem  Waareniibernehmer,
  gleichviel  ob  Maschinenbesitzer  oder  Fergger,  die
genannten  Löhne  voll  zu  bezahlen  habe.
Kurze  Zeit  später  wurde  auch  die  eilfstündige  Arbeitszeit ­
  sin  sämmtliche  im  Verbände  befindlichen  Maschinen  verfügt.
Daniil  waren  die  drei  Säulen  ausgerichtet,  welche  Mittelpu»kt
  und  Träger  der  Verbandtzidee  blieben.  Mochte  in  den
kommenden  Jahren  die  Fluth  der  Meinungen,  die  Sucht
nach  Aenderungen  und  Neuerungen  noch  so  nmchtig  einherstlirmen,
  vor  ihnen  zogen  sie  sich  scheu  zurück.  Minimallvhn,
  ausschließlicher  Verbandsverkehr  und  Nvrmalarbeitstag
wurden  znin  „Rühr  mich  nicht  an",  woran  schon  der  Verlach ­
  zu  rütteln  als  ein  Vergehen  gegen  die  allgemeine  Wohlfahrt ­
  galt.  Deshalb  ist  gerade  die  weitere  Geschichte  dieser
drei  Verbandsgrnndlagen  eine  ziemlich  ereignißlose  und  kurze.
Eine  ernsthaftere  Störung  des  Verbandsverkehrs  ereignete
M  Gntii:  tiM  311^^  1890.  luni:
Arbeit  Arbeitsmangels,  als  eine  beträchtliche  Anzahl  Maschinenbesitzer ­
  des  Vorarlbergs  der  Versuchung  erlagen,  von  zwei
damals  nicht  mehr  im  Verbände  sich  befindlichen  Arbeitgebern
Arbeit  anzunehmen  und  dadurch  die  Fvrtexistenz  des  Verbandes ­
  theilweise  zu  gefährden.  Ein  kräftiger  Appell,  untersiützt
  durch  einen  energischen  Druck  des  Gesainmtverbandes,
verflüchtigte  die  Erscheinung  nach  kaum  dreiwöchentlichem  Be-'
stände  gänzlich.  Es  finden  sich  auch  in  den  Jahresberichten
ber  Zentralleitnng  nur  verhältnißmäßig  selten  Klagen  über
Nichteinhaltung  des  ausschließlichen  Verbandsverkehrs.
            
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