Full text: Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

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wis)ciit lucir. Dagegen zog die Delegirtenversammlung vom 
14. November dem Retourenrechte der Arbeitgeber eine wohl- 
nnb @ren^e. (Sie ##0^: innren, lueldjc 
mir nncr^cbíi^^e ^ler mifmcifen, rc^. beren 9^inbcrn,crtt) 
10% uum betrÜ9t, finb nic^t reím,rfä^^q, 
imibeni mmi %rbcit9ebcr mit c,##01^1,1 
nehmen, es sei denn, das; der Arbeitnehmer die Retournirung 
einem ^^^l9c Do^ielit. Betrat aber ber 9^inberluert^ nicl)'r 
ni* 10 °/o, so kann solche Waare dem Arbeitgeber gegen seinen 
Willen nicht anfgezwnngen werden. Wenn dagegen beide 
Wieien c& auf einen aufte&u, fi^ nber\'iber beffe» 
flcfkßt " 1 eini0eU fÖnnen ' àd letzterer vom Fachgericht fest- 
©ine andere Forderung in Bezug auf Retonrwaaren ist 
|'beMWÎë in (frfüiinnQ 9e9mi9en. Sic ßclji bnbin, bof; ber 
Kaufmann bei Retonrwaaren dem Arbeitnehmer den Rohstoff 
nur znm Selbstkostenpreise mit einem minimen Spesenzuschlage 
lzn'ka 5 »/o des Werthes bei geringem Rohstoff) berechnen 
darf, eine Praxis, welche zwar von der Großzahl der Finnen 
schon vorher geübt wurde, während andere bekanntlich noch 
Gewinn aus dem ohnehin schon geschädigten Arbeitnehmer 
herausschlagen wollten. 
* 
* »- 
9)iit dem sogen. S t i ch z ä h l u n g s r e gulati v wurde 
im 3a()re 1886 eine nene, fel)r »10^^0696 3nWtution für 
bm ^,^11,14)111^- ^^1^01. 3„t Smise ber 3n()re ^l^^te fiel) 
<nif Seite ber ber immer mel)!' ein. 
geschlichen, daß dem Arbeitnehmer gewisse Stiche (die Details 
sinden sich im bezüglichen Regulativ unter der Gesetzessammlung) 
nicht mehr angerechnet wurden, trotzdem er sie machen mußte, 
was bei gewissen Mustern für den Sticker einen Ausfall von 
S—12 0 /o des täglichen Verdienstes ausmachte. Mit diesem 
Regulativ wurden die Arbeitgeber verpflichtet, auch diese Stiche 
wieder zu löhnen. Einmal eingeführt, fand das Regulativ in 
Stich 
zählungs 
regulativ.
	        
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