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wis)ciit lucir. Dagegen zog die Delegirtenversammlung vom
14. November dem Retourenrechte der Arbeitgeber eine wohl-
nnb @ren^e. (Sie ##0^: innren, lueldjc
mir nncr^cbíi^^e ^ler mifmcifen, rc^. beren 9^inbcrn,crtt)
10% uum betrÜ9t, finb nic^t reím,rfä^^q,
imibeni mmi %rbcit9ebcr mit c,##01^1,1
nehmen, es sei denn, das; der Arbeitnehmer die Retournirung
einem ^^^l9c Do^ielit. Betrat aber ber 9^inberluert^ nicl)'r
ni* 10 °/o, so kann solche Waare dem Arbeitgeber gegen seinen
Willen nicht anfgezwnngen werden. Wenn dagegen beide
Wieien c& auf einen aufte&u, fi^ nber\'iber beffe»
flcfkßt " 1 eini0eU fÖnnen ' àd letzterer vom Fachgericht fest-
©ine andere Forderung in Bezug auf Retonrwaaren ist
|'beMWÎë in (frfüiinnQ 9e9mi9en. Sic ßclji bnbin, bof; ber
Kaufmann bei Retonrwaaren dem Arbeitnehmer den Rohstoff
nur znm Selbstkostenpreise mit einem minimen Spesenzuschlage
lzn'ka 5 »/o des Werthes bei geringem Rohstoff) berechnen
darf, eine Praxis, welche zwar von der Großzahl der Finnen
schon vorher geübt wurde, während andere bekanntlich noch
Gewinn aus dem ohnehin schon geschädigten Arbeitnehmer
herausschlagen wollten.
*
* »-
9)iit dem sogen. S t i ch z ä h l u n g s r e gulati v wurde
im 3a()re 1886 eine nene, fel)r »10^^0696 3nWtution für
bm ^,^11,14)111^- ^^1^01. 3„t Smise ber 3n()re ^l^^te fiel)
<nif Seite ber ber immer mel)!' ein.
geschlichen, daß dem Arbeitnehmer gewisse Stiche (die Details
sinden sich im bezüglichen Regulativ unter der Gesetzessammlung)
nicht mehr angerechnet wurden, trotzdem er sie machen mußte,
was bei gewissen Mustern für den Sticker einen Ausfall von
S—12 0 /o des täglichen Verdienstes ausmachte. Mit diesem
Regulativ wurden die Arbeitgeber verpflichtet, auch diese Stiche
wieder zu löhnen. Einmal eingeführt, fand das Regulativ in
Stich
zählungs
regulativ.