Full text : Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

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wis)ciit  lucir.  Dagegen  zog  die  Delegirtenversammlung  vom
14.  November  dem  Retourenrechte  der  Arbeitgeber  eine  wohlnnb
  @ren^e.  (Sie  ##0^:  innren,  lueldjc
mir  nncr^cbíi^^e  ^ler  mifmcifen,  rc^.  beren  9^inbcrn,crtt)
10%  uum  betrÜ9t,  finb  nic^t  reím,rfä^^q,
imibeni  mmi  %rbcit9ebcr  mit  c,##01^1,1
nehmen,  es  sei  denn,  das;  der  Arbeitnehmer  die  Retournirung
einem  ^^^l9c  Do^ielit.  Betrat  aber  ber  9^inberluert^  nicl)'r
ni*  10  °/o,  so  kann  solche  Waare  dem  Arbeitgeber  gegen  seinen
Willen  nicht  anfgezwnngen  werden.  Wenn  dagegen  beide
Wieien  c&  auf  einen  aufte&u,  fi^  nber\'iber  beffe»
flcfkßt  "  1  eini0eU  fÖnnen '  àd  letzterer  vom  Fachgericht  fest-©ine
  andere  Forderung  in  Bezug  auf  Retonrwaaren  ist
|'beMWÎë  in  (frfüiinnQ  9e9mi9en.  Sic  ßclji  bnbin,  bof;  ber
Kaufmann  bei  Retonrwaaren  dem  Arbeitnehmer  den  Rohstoff
nur  znm  Selbstkostenpreise  mit  einem  minimen  Spesenzuschlage
lzn'ka  5  »/o  des  Werthes  bei  geringem  Rohstoff)  berechnen
darf,  eine  Praxis,  welche  zwar  von  der  Großzahl  der  Finnen
schon  vorher  geübt  wurde,  während  andere  bekanntlich  noch
Gewinn  aus  dem  ohnehin  schon  geschädigten  Arbeitnehmer
herausschlagen  wollten.
*
*  »-9)iit
  dem  sogen.  S  t  i  ch  z  ä  h  l  u  n  g  s  r  e  gulati  v  wurde
im  3a()re  1886  eine  nene,  fel)r  »10^^0696  3nWtution  für
bm  ^,^11,14)111^-  ^^1^01.  3„t  Smise  ber  3n()re  ^l^^te  fiel)
<nif  Seite  ber  ber  immer  mel)!'  ein.
geschlichen,  daß  dem  Arbeitnehmer  gewisse  Stiche  (die  Details
sinden  sich  im  bezüglichen  Regulativ  unter  der  Gesetzessammlung)
nicht  mehr  angerechnet  wurden,  trotzdem  er  sie  machen  mußte,
was  bei  gewissen  Mustern  für  den  Sticker  einen  Ausfall  von
S—12  0 /o  des  täglichen  Verdienstes  ausmachte.  Mit  diesem
Regulativ  wurden  die  Arbeitgeber  verpflichtet,  auch  diese  Stiche
wieder  zu  löhnen.  Einmal  eingeführt,  fand  das  Regulativ  in

Stichzählungs ­
 ­

            
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