Ueber Gewinnbetheiligung der Arbeiter.
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Sie sind die Pionniere, welche die geeignetsten Weisen der Lohnzahlung her
auszufinden und practisch auszuführen haben. Die Wirthschaftsgeschichte
zeigt, wie sie diesen Beruf erfüllt haben. Born Naturallohn ist rnan zürn
Geldlohn, vom Tagelohn zum Accordlohn, vom individuellen Accord zum
Gruppen-Accord fortgeschritten und bestrebt sich, weitere Methoden aufzufinden,
welche den schroff zu Tage getretenen Mißständen Abhülfe schaffen sollen.
Man kann hierbei von zwei Anschauungen ausgehn: Entweder inan be
frachtet den Arbeiter als Glied des Ganzen, dem er seine Thätigkeit widmet,
idenlificirt seine Erfolge mit denen des Unternehmens und läßt seine Lage mit
der dieses fortschreiten; es ist dies die socialistische Anschauung; — oder
man betrachtet die Leistungen des Arbeiters als Einzelleistungen, deren Werth
in der eingesetzten Thätigkeit beruht und sich mit Erhöhung derselben ver
größert ; es ist dies der individualistische Standpunkt. Ersterer gipfelt sich
in der Forderung nach der vertragsmäßigen directen Betheiligung der
Arbeiter am Unternehmer-Gewinn, die ich als ungeeignet darstellen mußte,
während die indirecte Betheiligung an demselben jetzt zu erörtern ist.
Dieselbe besteht in der Bertheilung von Gratificationen, welche
nach Feststellung der Inventur den Arbeitern verabreicht werden. Dergleichen
Gratisicationen sind in manchen Geschäften üblich, woselbst sie nach guten
Abschlüssen nach freier Entschließung des Unternehmers zur Bertheilung
kommen. Ich kann mich nicht für die Zweckmäßigkeit derselben erklären, in
dem ein großer Theil der gegen die Arbeitsgesellschaft angeführten Gründe
auch hier maßgebend ist. Sie tragen noch viel mehr, als der contractlich
zugesicherte Gewinnantheil, den Character von Geschenken, die unverdient er
worben, und ohne Verschulden des Arbeiters verweigert werden und dienen
nicht dazu, die materielle Lage der Arbeiter zu verbessern. Bilden sie ein
Moment der Calculation in den Ausgabebudgets der Arbeiter, so wird ihr
Ausbleiben in Folge eines ungünstigen Jahres ein Deficit erzeugen, das
schwer zu decken ist, — werden sie nicht bei den Ausgaben mit in Rechnung
gezogen, so werden sie in den seltensten Fällen wohl angelegt, sondern wie ein
Gewinn leichtsinnig vergeudet werden. Auch in moralischer Beziehung kann ihr
Werth kein größerer sein. Ihre Bertheilung wird in den meisten Fällen als ein
schuldiges Aequivalent für die geleisteten Dienste angesehen, ihr Ausbleiben mit
Recht als eine ungerechte Handlung betrachtet werden, da die Arbeiter für
die entstandenen Verluste nicht verantwortlich waren. Böhmert („Arbeiter-
verhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz", „der Socialismus und
die Arbeiterfrage" und im Arbeiterfreund XI. 1, 2, 6. XII. 1.) hat eine
reiche Fülle des instructivsten Materials beigebracht, welches die in dieser
Richtung in der Praxis gemachten Versuche behandelt. Aus denselben geht
hervor, daß Gratisicationen in der angedeuteten Weise keine geeignete Ge
winnbetheiligung der Arbeiter bilden. Man hat dieselbe in den meisten
Fällen verlaffen, und vorgezogen, den Lohn der Arbeiter in einer den Grati-
ficationen entsprechenden Weise zu erhöhen. Eine höhere Berechtigung haben
diese Gratisicationen, wenn dieselben für die gemeinsamen Interessen der
Arbeiter verwendet werden. Was die Gemeinschaft hat erwerben helfen, soll