Im Jahre 1886 tauchte zum ersten Mal die Muster-
klassifikation — d. h. eine Zuschlagstaxe auf geringste
Aluster — unter den offiziellen Verbandstraktanden auf.
Diese Angelegenheit hielt den Verband seit vier Jahren in
Athem, verursachte Bewegung über Bewegung, die sich je-
weilen bis zur Leidenschaft steigerten und Stürme zur Folge
hatten, das; das ganze Balkengefüge des Verbandes ins
Blanken gerieth, bis auch sie ihre anscheinend endgültige Lösung
iin November 1890 fand. Es ist auch hier nothwendig, zum
Verständniß der Frage Einiges über deren Ursachen und
Biesen mitzutheilen. Schon vor der Verbandsgründnng er-
hìņg sich die tägliche Klage über eine zunehmende Ver
schlechterung der Muster, wobei der Arbeiter immer weniger
verdiene. Dieses Uebel griff seit der Verbandsgründung
vierter um sich. Der Minimallohn wurde dadurch für jene
Arbeitnehmer, rvelche solche NUlster niachten, zum Theil illu
sorisch. Was nützte es dem Sticker, wenn er 35 Cts. per
100 Stich erhielt, weiln er Muster zu machen hatte, bei
denen er es mit dem größten Fleiß auf keinen Tagesverdienst
von Fr. 3 netto brachte? Der Minimallohn sollte dem
Sticker seinem Zwecke nach ein annehmbares Existenzminimum
sichern; diese Aufgabe vermochte er jedoch bei Arbeitnehmern,
welche grobe und gröbste Muster zll machen hatten, nicht
»lehr zu erfülle». Der Ruf nach einer Korrektur wurde
immer allgemeiner. Man verlangte eine Mnsterklassifikativn.
d. h. eine Ausscheidung der Muster in solche, bei welchen der
bloße Minimallohn genügte, und m geringe, für welche eine
Zuschlagstaxe gefordert wurde. Die Idee war vereinzelt be
reits bei Verbandsgründnng aufgetaucht, zugleich auch durch
wegs als Unmöglichkeit erklärt worden; einer der wärmsten
Wortführer des Verbandes erklärte noch Anfangs 1886,
daß das Aufgreifen dieser Frage gleichbedeutend mit deiil
Ende des Verbandes sei, da die Arbeitgeber eine solche Maß
regel sich nie und nimmer könnten gefallen lassen. Aber