Full text : Das Viehversicherungswesen im Deutschen Reich

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ihrer  Verpflichtung  aus  dem  Versicherungsverträge  dem  Verklagten
gegenüber  frei,  während  dieser  ihr  bis  zum  Ende  der  Vcrsicherungszeit,
  bis  30.  September  1874  verpflichtet  blieb.  Weitere  Ansprüche
stehen  der  Versicherungsgesellschaft  nicht  zu.
Die  Direktion  kaun  jederzeit  und  besonders  bei  stillschweigenden
Prolongationsversicherungen  vor  Aushändigung  der  betreffenden  Police
die  versicherten  Viehbestände  revidiren.
d  WcrstcherimgsIrkaWlratton  und  Merechnung  der  Prämie.
Prämie  ist  das  Aequivalent,  welches  der  Versicherte  dem  Versicherer ­
  für  die  Uebernahme  der  Gefahr  gibt.
Das  Wort*)  Prämie  stammt  aus  der  Praxis  des  Dnrlchnswescns.
weil  man  darin  gewöhnt  war.  im  Darlehnszins  neben  dem  regulären
Geldmicthszins  eine  Extravergütung  (praemium)  für  das  Risiko  des
Gläubigers  zu  unterscheiden.  In  solcher  Weise  ist  aus  der  Risikoprämie
  im  Kreditwesen  die  Assekuranzprämie  hervorgewachsen.
Die  Prämie  muß  im  richtigen  Verhältnisse  zur  Gefahr  stehen.
Ist  die  Prämie  zu  niedrig.  so  kann  die  Gesellschaft  ihren  Verpflichtungen ­
  nicht  nachkommen;  ist  sie  zu  hoch,  so  wird  sich  Niemand  an
der  Versicherung  bctheiligen.
Die  Momente,  welche  das  Risiko  in  einem  Vichstande  und  mit
diesem  die  Versicherungsprämie  beeinflussen,  sind  der  mannigfachsten
Art:
1)  Die  einzelnen  Thiergattungen  der  landwirthschastlichen  Hausthiere ­
  sind  verschiedenen  Gefahren  ausgesetzt.
2)  Dasselbe  ist  der  Fall  bei  den  verschiedenen  Rassen  einer  und
derselben  Thiergattuug.  Landvieh  wird  z.  B.  geringerem  Risiko
unterworfen  sein,  als  nicht  acclimatisirtes  holländisches  Vieh  oder
Shorthorns.
3)  Die  Art  der  Benutzung  kommt  namentlich  bei  Pferden  in
Betracht,  ob  sie  Luxus-,  Jagd-,  Renn-,  Reit-,  Militär-,  Wagen-,
Lohnfuhrpfcrde,  ob  landwirthschaftliche  Arbeitspferde,  Deckhengste  rc.
sind.
4)  Die  Lage  des  Wirthschaftshofes  und  zwar:
a)  zu  großen  Verkehrsstraßen,  aus  denen  viel  Vieh  getrieben
wird  und  somit  die  Möglichkeit  einer  Ansteckung  größer  ist,  als
auf  anderen  ziemlich  isolirt  liegenden  Gehöften;
b)  zur  Grenze,  von  der  aus  leicht  Seuchen  eingeführt  werden
können;
o)  zu  einer  größeren  Stadt,  dem  Wohnorte  eines  guten
Thierarztcs  und  der  Möglichkeit  schneller  Hülfe;
d)  Lage  des  Wirthschaftshoses  in  Gegenden,  wo  erfahrungsmäßig ­
  leicht  Krankheiten  epidemisch  auftreten.
5)  Der  Wirthschaftsbetrieb,  ob:
a)  der  Betrieb  ein  rein  landwirthschaftlicher  oder  verbunden
mit  technischen  Gewerben  ist.  Wenn  zum  Betriebe  der  letzteren
*)  Deutsche  Versicherungs-Zeitung  1875  Nr.  13.
            
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