Full text: Das Viehversicherungswesen im Deutschen Reich

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ihrer Verpflichtung aus dem Versicherungsverträge dem Verklagten 
gegenüber frei, während dieser ihr bis zum Ende der Vcrsicherungs- 
zeit, bis 30. September 1874 verpflichtet blieb. Weitere Ansprüche 
stehen der Versicherungsgesellschaft nicht zu. 
Die Direktion kaun jederzeit und besonders bei stillschweigenden 
Prolongationsversicherungen vor Aushändigung der betreffenden Police 
die versicherten Viehbestände revidiren. 
d WcrstcherimgsIrkaWlratton und Merechnung der Prämie. 
Prämie ist das Aequivalent, welches der Versicherte dem Ver 
sicherer für die Uebernahme der Gefahr gibt. 
Das Wort*) Prämie stammt aus der Praxis des Dnrlchnswescns. 
weil man darin gewöhnt war. im Darlehnszins neben dem regulären 
Geldmicthszins eine Extravergütung (praemium) für das Risiko des 
Gläubigers zu unterscheiden. In solcher Weise ist aus der Risiko- 
prämie im Kreditwesen die Assekuranzprämie hervorgewachsen. 
Die Prämie muß im richtigen Verhältnisse zur Gefahr stehen. 
Ist die Prämie zu niedrig. so kann die Gesellschaft ihren Verpflich 
tungen nicht nachkommen; ist sie zu hoch, so wird sich Niemand an 
der Versicherung bctheiligen. 
Die Momente, welche das Risiko in einem Vichstande und mit 
diesem die Versicherungsprämie beeinflussen, sind der mannigfachsten 
Art: 
1) Die einzelnen Thiergattungen der landwirthschastlichen Haus 
thiere sind verschiedenen Gefahren ausgesetzt. 
2) Dasselbe ist der Fall bei den verschiedenen Rassen einer und 
derselben Thiergattuug. Landvieh wird z. B. geringerem Risiko 
unterworfen sein, als nicht acclimatisirtes holländisches Vieh oder 
Shorthorns. 
3) Die Art der Benutzung kommt namentlich bei Pferden in 
Betracht, ob sie Luxus-, Jagd-, Renn-, Reit-, Militär-, Wagen-, 
Lohnfuhrpfcrde, ob landwirthschaftliche Arbeitspferde, Deckhengste rc. 
sind. 
4) Die Lage des Wirthschaftshofes und zwar: 
a) zu großen Verkehrsstraßen, aus denen viel Vieh getrieben 
wird und somit die Möglichkeit einer Ansteckung größer ist, als 
auf anderen ziemlich isolirt liegenden Gehöften; 
b) zur Grenze, von der aus leicht Seuchen eingeführt werden 
können; 
o) zu einer größeren Stadt, dem Wohnorte eines guten 
Thierarztcs und der Möglichkeit schneller Hülfe; 
d) Lage des Wirthschaftshoses in Gegenden, wo erfahrungs 
mäßig leicht Krankheiten epidemisch auftreten. 
5) Der Wirthschaftsbetrieb, ob: 
a) der Betrieb ein rein landwirthschaftlicher oder verbunden 
mit technischen Gewerben ist. Wenn zum Betriebe der letzteren 
*) Deutsche Versicherungs-Zeitung 1875 Nr. 13.
	        
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