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ihrer Verpflichtung aus dem Versicherungsverträge dem Verklagten
gegenüber frei, während dieser ihr bis zum Ende der Vcrsicherungs-
zeit, bis 30. September 1874 verpflichtet blieb. Weitere Ansprüche
stehen der Versicherungsgesellschaft nicht zu.
Die Direktion kaun jederzeit und besonders bei stillschweigenden
Prolongationsversicherungen vor Aushändigung der betreffenden Police
die versicherten Viehbestände revidiren.
d WcrstcherimgsIrkaWlratton und Merechnung der Prämie.
Prämie ist das Aequivalent, welches der Versicherte dem Ver
sicherer für die Uebernahme der Gefahr gibt.
Das Wort*) Prämie stammt aus der Praxis des Dnrlchnswescns.
weil man darin gewöhnt war. im Darlehnszins neben dem regulären
Geldmicthszins eine Extravergütung (praemium) für das Risiko des
Gläubigers zu unterscheiden. In solcher Weise ist aus der Risiko-
prämie im Kreditwesen die Assekuranzprämie hervorgewachsen.
Die Prämie muß im richtigen Verhältnisse zur Gefahr stehen.
Ist die Prämie zu niedrig. so kann die Gesellschaft ihren Verpflich
tungen nicht nachkommen; ist sie zu hoch, so wird sich Niemand an
der Versicherung bctheiligen.
Die Momente, welche das Risiko in einem Vichstande und mit
diesem die Versicherungsprämie beeinflussen, sind der mannigfachsten
Art:
1) Die einzelnen Thiergattungen der landwirthschastlichen Haus
thiere sind verschiedenen Gefahren ausgesetzt.
2) Dasselbe ist der Fall bei den verschiedenen Rassen einer und
derselben Thiergattuug. Landvieh wird z. B. geringerem Risiko
unterworfen sein, als nicht acclimatisirtes holländisches Vieh oder
Shorthorns.
3) Die Art der Benutzung kommt namentlich bei Pferden in
Betracht, ob sie Luxus-, Jagd-, Renn-, Reit-, Militär-, Wagen-,
Lohnfuhrpfcrde, ob landwirthschaftliche Arbeitspferde, Deckhengste rc.
sind.
4) Die Lage des Wirthschaftshofes und zwar:
a) zu großen Verkehrsstraßen, aus denen viel Vieh getrieben
wird und somit die Möglichkeit einer Ansteckung größer ist, als
auf anderen ziemlich isolirt liegenden Gehöften;
b) zur Grenze, von der aus leicht Seuchen eingeführt werden
können;
o) zu einer größeren Stadt, dem Wohnorte eines guten
Thierarztcs und der Möglichkeit schneller Hülfe;
d) Lage des Wirthschaftshoses in Gegenden, wo erfahrungs
mäßig leicht Krankheiten epidemisch auftreten.
5) Der Wirthschaftsbetrieb, ob:
a) der Betrieb ein rein landwirthschaftlicher oder verbunden
mit technischen Gewerben ist. Wenn zum Betriebe der letzteren
*) Deutsche Versicherungs-Zeitung 1875 Nr. 13.