Full text: Das Viehversicherungswesen im Deutschen Reich

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Max.. 
Vers.- 
Summe. 
Mk. 
bis itici. 
8. Le 
bensjahr. 
Vom 
8.biS 12. 
Lebens- 
jähr. 
v. Classe. 
Rindvieh zum landw. Fuhrwerk. 
Kühe bei ländl. Haltung und Stallfütterung, 
nicht Fabrikhaltung, zum landw. Fuhrdienst. 
a) in d. EbenesWeide- 
b) im Gebirge j gang 
Zugochsen bei ländlicher Haltung, nicht Fabrik 
haltung 
VI. Classe. 
Rinder und Kühe nicht bei Fabrikhaltung. 
a) Rinder von */* bis inet. 3. Lebensjahr bei 
Stallfütterung 96,150 und 225 Mk. . . 
b) Kühe bei Stallfütterung vom 4. bis 8. 
Lebensjahre 
c) Kühe, bei Gemeindeweidehaltung 
1) in der Ebene 
2) im Gebirge 
d) Theilweise Privatacker- und Wiesenweide . 
VII. Classe. 
Zuchtbullen, unter 2 Jahr 
„ über 2 „ 
a) bei Staüfütterung 
b) „ ebener Weide . . 
c) „ Gebirgsweide . . 
Vili Classe. 
Mastvieh. 
a) Kühe bei ländl. Stallmast 
b) Ockfen bei ländl. Staümast, ohne Fabrik 
haltung 
c) Kühe bei Fabrikhaltung und Mastweide 
d) Ochsen bei Fabrikhaltung und Mastweide . 
IX. Classe. 
Zuchtkempen 75 Mk. und Zuchtsauen 90 Mk. 
bis incl. 6. Lebensjahr versicherbar . . . 
X. Classe. 
Schweine zur Stallmast für die ganze Dauer 
der beantragten Mastzeit pr. Mk. bei ein- 
300 
225 
225 
300 
300 
225 
225 
300 
240 
300 
330 
450 
225 
300 
37s 
27- 
27- 
27 2 
27a 
3 
37a 
4 
47 3 
37a 
47- 
4 
57a 
37- 
27a 
27, 
37a 
37- 
37a
	        
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