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Max..
Vers.-Summe.
Mk.
bis itici.
8. Lebensjahr.
Vom
8.biS 12.
Lebensjähr.
v. Classe.
Rindvieh zum landw. Fuhrwerk.
Kühe bei ländl. Haltung und Stallfütterung,
nicht Fabrikhaltung, zum landw. Fuhrdienst.
a) in d. EbenesWeideb)
im Gebirge j gang
Zugochsen bei ländlicher Haltung, nicht Fabrikhaltung
VI. Classe.
Rinder und Kühe nicht bei Fabrikhaltung.
a) Rinder von */* bis inet. 3. Lebensjahr bei
Stallfütterung 96,150 und 225 Mk. . .
b) Kühe bei Stallfütterung vom 4. bis 8.
Lebensjahre
c) Kühe, bei Gemeindeweidehaltung
1) in der Ebene
2) im Gebirge
d) Theilweise Privatacker- und Wiesenweide .
VII. Classe.
Zuchtbullen, unter 2 Jahr
„ über 2 „
a) bei Staüfütterung
b) „ ebener Weide . .
c) „ Gebirgsweide . .
Vili Classe.
Mastvieh.
a) Kühe bei ländl. Stallmast
b) Ockfen bei ländl. Staümast, ohne Fabrikhaltung
c) Kühe bei Fabrikhaltung und Mastweide
d) Ochsen bei Fabrikhaltung und Mastweide .
IX. Classe.
Zuchtkempen 75 Mk. und Zuchtsauen 90 Mk.
bis incl. 6. Lebensjahr versicherbar . . .
X. Classe.
Schweine zur Stallmast für die ganze Dauer
der beantragten Mastzeit pr. Mk. bei ein-300
225
225
300
300
225
225
300
240
300
330
450
225
300
37s
27-27-
2
27a
3
37a
4
47 3
37a
47-4
57a
37-27a
27,
37a
37-37a