Full text : Das Viehversicherungswesen im Deutschen Reich

41

Max..
Vers.-Summe.

Mk.

bis  itici.
8.  Lebensjahr. ­


Vom
8.biS  12.
Lebensjähr.


v.  Classe.
Rindvieh  zum  landw.  Fuhrwerk.
Kühe  bei  ländl.  Haltung  und  Stallfütterung,
nicht  Fabrikhaltung,  zum  landw.  Fuhrdienst.
a)  in  d.  EbenesWeideb)
  im  Gebirge  j  gang
Zugochsen  bei  ländlicher  Haltung,  nicht  Fabrikhaltung ­

VI.  Classe.
Rinder  und  Kühe  nicht  bei  Fabrikhaltung.
a)  Rinder  von  */*  bis  inet.  3.  Lebensjahr  bei
Stallfütterung  96,150  und  225  Mk.  .  .
b)  Kühe  bei  Stallfütterung  vom  4.  bis  8.
Lebensjahre
c)  Kühe,  bei  Gemeindeweidehaltung
1)  in  der  Ebene
2)  im  Gebirge
d)  Theilweise  Privatacker-  und  Wiesenweide  .
VII.  Classe.
Zuchtbullen,  unter  2  Jahr
„  über  2  „
a)  bei  Staüfütterung
b)  „  ebener  Weide  .  .
c)  „  Gebirgsweide  .  .
Vili  Classe.
Mastvieh.
a)  Kühe  bei  ländl.  Stallmast
b)  Ockfen  bei  ländl.  Staümast,  ohne  Fabrikhaltung ­

c)  Kühe  bei  Fabrikhaltung  und  Mastweide
d)  Ochsen  bei  Fabrikhaltung  und  Mastweide  .
IX.  Classe.
Zuchtkempen  75  Mk.  und  Zuchtsauen  90  Mk.
bis  incl.  6.  Lebensjahr  versicherbar  .  .  .
X.  Classe.
Schweine  zur  Stallmast  für  die  ganze  Dauer
der  beantragten  Mastzeit  pr.  Mk.  bei  ein-300


225
225
300

300
225
225
300

240
300

330
450
225
300

37s
27-27-

  2
27a
3

37a
4
47  3

37a
47-4

57a

37-27a


27,
37a
37-37a


            
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