Full text : Das Viehversicherungswesen im Deutschen Reich

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bei  der  National-Viehversicherungsgesellschaft  und  der  Norddeutschen ­
  Viehversichcrungsbank  die  volle  Summe  der  Abschätzung
bei  der  Rheinischen  Viehversicherungsgesellschaft  75%  der  Abschätzung. ­

Diese  darf  jedoch  selbstverständlich  die  Versicherungssumme  nicht
überschreiten.
Die  Maxi  mal  Versicherungssätze  werden  von  dem  Verwaltungsrath ­
  festgestellt  und  können  nach  Bedürfniß  abgeändert
werden.  Sie  betragen:

Luxuspferde
Militärpferde
Lohn-,  Last-,  Arbeits-,  andere  Pferde
Maulthiere,  Esel
Ochsen
Kühe
Schweine
Schafe.  Ziegen

Nat.
B.  V.
Ges.

Mk.

1500
2100
1200
600
450
120

Nordd.
B.  B.
Bk.

Mk.
3000
1500
540
420
180
24

Hammonia.


Mk.
1800
1200
180
450
240
30

Rhein.
V.  B.
Ges.

Mk.
1500
1200
240
600
450
150
30

Die  Maximalversicherungssätzc  der  Braunschweigischen  Allgemeinen ­
  Viehversicherungsgesellschaft  sind  bereits  (S.  40  und  41)  angeführt. ­
  Sie  hat  für  die  einzelnen  Klassen  der  Pferde  genau  bestimmte ­
  Maximalsätze,  welche  sich  jährlich  vom  9.  bis  15.  Lebensjahre
der  Thiere  vermindern.
Die  National-Viehversicherungsgesellschaft  bestimmt  ferner:
„Bezieht  sich  die  Versicherungssumme  auf  mehrere  nicht  nach
Signalement  und  Taxe  versicherte  Thiere,  so  wird  der  Maximalsatz
der  Entschädigungssumme  ermittelt  durch  Theilung  der  Versicherungssumme: ­

1)  durch  die  zur  Zeit  des  Verlustes  im  Besitz  des  Versicherten
befindliche  Stückzahl  derjenigen  Abtheilung,  zu  welcher  das  zu
entschädigende  Thier  gehört,  wenn  die  ursprünglich  versicherte
Stückzahl  vermehrt  und  eine  Nachversicherung  nicht  erfolgt  ist.
2)  durch  die  versicherte  Stückzahl  derjenigen  Abtheilung  resp.
Thiergattung,  zu  welcher  das  zu  entschädigende  Thier  gehört,  wenn
zur  Zeit  des  Verlustes  der  Versicherte  weniger  Thiere  besitzt,  als
er  versichert  hat."
Die  Norddeutsche  Viehversicherungsbank  und  die  Rheinische  Viehversicherungsgesellschaft ­
  bestimmen:
„Die  Entschädigungssumme  wird  begrenzt  durch  die  Versicherungssumme ­
  und  zwar:
            
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