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bei der National-Viehversicherungsgesellschaft und der Norddeutschen
Viehversichcrungsbank die volle Summe der Abschätzung
bei der Rheinischen Viehversicherungsgesellschaft 75% der Abschätzung.
Diese darf jedoch selbstverständlich die Versicherungssumme nicht
überschreiten.
Die Maxi mal Versicherungssätze werden von dem Verwaltungsrath
festgestellt und können nach Bedürfniß abgeändert
werden. Sie betragen:
Luxuspferde
Militärpferde
Lohn-, Last-, Arbeits-, andere Pferde
Maulthiere, Esel
Ochsen
Kühe
Schweine
Schafe. Ziegen
Nat.
B. V.
Ges.
Mk.
1500
2100
1200
600
450
120
Nordd.
B. B.
Bk.
Mk.
3000
1500
540
420
180
24
Hammonia.
Mk.
1800
1200
180
450
240
30
Rhein.
V. B.
Ges.
Mk.
1500
1200
240
600
450
150
30
Die Maximalversicherungssätzc der Braunschweigischen Allgemeinen
Viehversicherungsgesellschaft sind bereits (S. 40 und 41) angeführt.
Sie hat für die einzelnen Klassen der Pferde genau bestimmte
Maximalsätze, welche sich jährlich vom 9. bis 15. Lebensjahre
der Thiere vermindern.
Die National-Viehversicherungsgesellschaft bestimmt ferner:
„Bezieht sich die Versicherungssumme auf mehrere nicht nach
Signalement und Taxe versicherte Thiere, so wird der Maximalsatz
der Entschädigungssumme ermittelt durch Theilung der Versicherungssumme:
1) durch die zur Zeit des Verlustes im Besitz des Versicherten
befindliche Stückzahl derjenigen Abtheilung, zu welcher das zu
entschädigende Thier gehört, wenn die ursprünglich versicherte
Stückzahl vermehrt und eine Nachversicherung nicht erfolgt ist.
2) durch die versicherte Stückzahl derjenigen Abtheilung resp.
Thiergattung, zu welcher das zu entschädigende Thier gehört, wenn
zur Zeit des Verlustes der Versicherte weniger Thiere besitzt, als
er versichert hat."
Die Norddeutsche Viehversicherungsbank und die Rheinische Viehversicherungsgesellschaft
bestimmen:
„Die Entschädigungssumme wird begrenzt durch die Versicherungssumme
und zwar: