I. Abschnitt. Das ans der Urproduktion stammende Einkommen. 165
nicht über die zu Investitionen, eventuell nicht einmal über die zu
rationellem Betriebe nötigen Kapitalien. Diese Mängel vermeidet
zum Teil das sogenannte Gewähr-, Bürgschaftssystem, wo neben
der Eigenwirtschaft die Beamten die Verpflichtung übernehmen,
ein gewisses Minimum an Produkten einzuliefern. Freilich ist es
wahrscheinlich, daß dieses Minimum außerordentlich gering angesetzt
wird, dem Staate also nur geringen Vorteil bietet, während er da
gegen die günstigeren Resultate guter Jahre in Tausch gibt. So
führt die Entwicklung dahin, dort, wo die nötigen Voraussetzungen
vorhanden sind, das Pachtsystem als relativ bestes System zu emp
fehlen. Bei diesem System kann der Staat mit Fachkenntnis und
Kapital versehene Personen gewinnen, die bei rationeller Wirtschaft
auch dem Staate ein höheres Einkommen sichern ohne Deterioration
des Bodens. Der Staat braucht nicht für den Fundus instructus
zu sorgen. Die Kontrolle ist leicht. Das Pachtsystem ist in der
Regel schon aus sozialpolitischen Motiven am zweckmäßigsten in
mittelgroßen und kleinen Pachten durchzuführen, nur selten bewährt
sich die Generalpacht. Natürlich kommen hier alle jene Prinzipien
in Betracht, die die Sozialökonomie bezüglich des Pachtwesens auf
stellt, in die hier im Detail nicht eingegangen werden kann. Unter
dem Pachtsystem kommt auch die Erbpacht in Betracht, aber mehr
in wirtschafts-, sozial- und bevölkerungspolitischer als in finanzieller
Hinsicht.
5. Während für die landwirtschaftliche Bodenfläche sich fast
allgemein das Prinzip durchgerungen hat, daß der Staat am besten
tut, diese zu verkaufen, so gilt für die Forste umgekehrt das
Prinzip, daß der Staat dieselben behalten und bewirtschaften soll.
Bei der Bewirtschaftung der Wälder treten die bei dem Bodenbau
beobachteten Nachteile nicht ein, ja im Gegenteile läßt sich be
haupten, daß gerade durch die staatliche Bewirtschaftung Nachteile
zu vermeiden sind, welche sich beim privatwirtschaftlichen System
einzustellen pflegen. Die langen Perioden der Forstwirtschaft, das
große Überwiegen des Naturfaktors, die engen Grenzen der speku
lativen Tätigkeit sind ebenso viele Momente, die der staatlichen Be
wirtschaftung das Wort sprechen. Hierzu gesellt sich, daß mittelst
der Forste große allgemeine Interessen verteidigt werden können:
Die Ausgleichung zum Schutze hygienischer und wirtschaftlicher
Interessen, Schutz der tiefer liegenden Territorien gegen Wind und
Wasser, welche die Humusschichten bedrohen und Steingerölle hinab
führen. Auch der Umstand ist in Betracht zu ziehen, daß die
Privatwirtschaft oft der Versuchung, die Wälder auszurotten, nur
schwer zu widerstehen vermag, um die betreffenden Gründe land-