Arbeitsnachweis und Berufsberatung.
nacdhweife. Es empfiehlt fid, diefe fämtlidgen Faktoren zu einem
Ausfduß zufammenzufaffen, innerhalb deffen jeder einzelne die
ihm am nächjten liegende Aufgabe übernimmt, und dann einen
diefer Faktoren zum Träger der Berufsberatung zu madzen, in:
dem man ihm die GefhHäftsführung anvertraut. Die Praris ift
bei der Auswahl diefer Träger fehr verfhiedene Wege gegangen.
Mehr und mehr bürgert es fidh aber ein, die Berufsberatungs-
fitellen und die mit ihnen meift in Derbindung ftehende Lehrjtellen-
vermittelung den öffentliden Arbeitsnadgweifen anzu
gliedern. Die Anlehnung an den Arbeitsnachhweis hat eine Reihe
unleugbarer Dorteile: einmal werden von diefer Stelle aus die-
jenigen, die ungelernte Arbeit fuchen, am leichtejten mit er:
faßt, zweitens verfügt der Arbeitsnadhweis über einen tedqni-
iden Apparat, den die Berufsberatung mit benugen kann.
Es wäre aber ein großer Sehler, in folgen Sällen einfad) einen
Arbeitsnachhweisbeamten zum Berufsberater zu madjen. Dielmehr
foXlte die Berufsberatung nur von befonders dazu vorgebilde:
ten und dazu geeigneten Derjönlidhkeiten betrieben und eine be:
fondere Abteilung für Berufsberatung an jedem Ar-
beitsamt gefdhaffen werden.
In größeren Städten wird die Berufsberatung nur von einem
hHauptamtlidhH tätigen Beamten ausgeübt werden können,
denn außer der perfönliden Beratung jedes Ratfuchenden fällt dem
Berufsberater audy nody die Sühlungnahme mit der Schule, die
Bearbeitung der Sragebogen, die Sammlung von Material, das
ftets auf der Höhe der Zeit gehalten werden muß, zu. Die Be-
ratung der Mädchen wird zweckmäßig in die Hand einer Be-
amtin gelegt. Der Kreis der Berufsberatung fol grundjäßlid
fo weit gezogen fein, daß er alle Berufe umfaßt. Sür die
feltener vorkommenden Berufe empfiehlt es fidh, Dertrauens-
Leute heranzuziehen, zu denen man die Ratfucdhenden im Einzel-
falle fhickken kann. Die Beratung felbjt muß eine negative
und eine pofitive Seite haben. Sunächft find ale diejenigen
Momente zu betonen, die eine beftimmte Berufswahl aus|H lie:
Ben, 3. B. körperlidhe Gebrechen, mangelnde Schulbildung, un-
genügende wirtfjhaftlide CLeiftungsfähigkeit der Eltern. Sodann
aber müffen diejenigen Saktoren zufjammengeftellt werden, aus
denen heraus man die endgültige Ent{Heidung treffen kann. Diefe
follte aber immer dem Ratfucdhenden felbjt überlafjen werden, der
Berufsberater muß fidy darauf bejhränken, ihm die Berufswahl
zu erleichtern und falfjde Schritte möglichjt zu verhindern.