Full text : Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

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2.  Die  Angriffe  gegen  die  Diskontpolitik  der  Reichsbank.
Mit  der  Diskontpolitik  der  Reichsbank  haben  wir  uns  bereits
iil  anderem  Zusammenhang  beschäftigt,  als  es  galt,  die  von  der
Reichsbank  seit  denr  Erlaß  des  Vankgesetzes  entfaltete  Wirksamkeit
in  großen  Zügen  darzustellen. 1  Von  jeder  Polemik  gegen  widersprechende ­
  Aufstellungen  absehend,  haben  wir  dort  die  Ergebnisse,
welche  die  Reichsbank  vermittelst  ihrer  Diskontpolitik  erzielt  hat,
sprechen  lassen,  und  wir  sind  dabei  zu  einem  für  die  Reichsbank
überaus  günstigen  Urteil  gekommen.  Wir  fandeil,  daß  es  der  Reichsbank ­
  gelungen  ist,  die  deutsche  Valuta  ilach  außeil  mld  innen  in
hohem  Grade  zu  festigen  und  den  Geldumlauf  bent  gewaltig  gestiegenen
deutschen  Geldbedarf  anzupassen,  ohne  daß  sie  dabei,  wenn  man  den
Durchschnitt  längerer  Perioden  ins  Auge  faßt,  ihren  Diskontsatz
höher  über  den:  der  Bank  voi:  England  und  der  Bank  von  Frankreich
  gehaltert  hätte,  als  es  der  Verschiedenheit  der  gegebenen  Verhältnisse ­
  und  der  wirtschaftlichen  Eittwickelung  der  drei  Länder
entspricht.
In  schroffenl  Gegeilsatz  zu  biefent  günstigen  Urteil  stehen  die
seit  etwa  zwei  Jahren  hauptsächlich  von  bimetallistischer  und  agrarischer
Seite  gegen  die  Diskontpolitik  der  Reichsbank  erhobenen  Beschwerden.
Es  wird  behauptet,  die  Reichsbartk  verteure  der  produktiven  Arbeit
iil  Industrie  und  Landwirtschaft  das  Geld,  indem  sie  Jahr  aus  Jahr
ein  ihren  Diskontsatz  unnötig  hoch  halte,  sei  es  in  Rücksicht  auf  die
Interessen  ihrer  Aktionäre,  sei  es  durch  das  zähe  und  eigensinnige
Festhalten  an  einer  veralteten  Praxis;  teilweise  wird  der  hohe  Diskoilt
auch  auf  die  Rechnung  der  deutschen  Goldwähruilg  gesetzt.  Als
leuchtendes  Beispiel  wird  der  Reichsbank  die  Bank  von  Frailkreich
gegenübergestellt  r  welcher  nachgerühmt  wird,  daß  sie  fortgesetzt  für
die  Verbilligllng  des  Kredits  Sorge  trage,  nnb  daß  sie  sich  bie  billige
Kreditgewährung  durch  eilt  der  deutschell  Diskontpolitik  überlegenes
System,  durch  das  System  der  G  old  Prämien  Politik,  ermögliche.
a)  Das  Wesen  der  Goldprämieltpolitik.
Das  Wesen  der  Diskolltpolitik  ist  in  dieser  Schrift  bereits
erörtert  wordeil,  braucht  also  hier  ilicht  von  neuem  dargelegt  zu
werden.  Dagegen  erfordert  die  sogenannte  Goldprämieltpolitik  einige
Erläuterungen.

*  Teil  I,  Abschnitt  3.
            
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