Full text : Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

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Um  in  Kürze  zu  zeigen,  wie  sich  die  Bimetallisten  und  Agrarier  diese
Frage  beantworten,  sei  es  gestattet,  den  bereits  mehrfach  erwähnten
Artikel  „Reichsbank"  des  „  A  g  r  aris  ch  e  n  H  andbuchs  "  zu  citieren.
Dort  heißt  es:
„Hierbei  darf  auch  nicht  unerwähnt  bleiben,  daß  die  Metallreserve ­
  der  Reichsbank  eine  nicht  ausreichende  ist.  Das  in  den  Bankgewölben ­
  ruhende  Silber  kann,  solange  die  Aufrechterhaltung  der
Goldwährung  das  Silber  zu  einem  entwerteten  Metall  zweiter  Klasse
stempelt,  als  wirkliche  Deckung  nicht  betrachtet  werden.  In  kritischen
Zeiten  wird,  bis  das  Silber  durch  den  Bimetallismus  rehabilitiert
ist,  jedermann  vollwichtiges  Gold  fordern,  eben  weil  aber  die  Vorräte
der  Reichsbank  an  Gold  nicht  ausreichen,  ist  die  Bank  genötigt,  ihren
Diskont  höher  zu  halten,  als  das  sonst  nötig  wäre.  Dadurch  wird
dem  Handel  und  Verkehr  das  Geld  verteuert.  Der  geringste  Goldexport ­
  oder  selbst  nur  die  Furcht  davor  reicht  aus,  um  die  Bank  zu
Diskonterhöhungen  zu  nötigen,  die  dem  Lande  dann  schwere  Opfer
auferlegen.  Besonders  auffällig  trat  dies  im  Jahre  1896  zu  Tage,
als  infolge  des  Goldabflusses  nach  Amerika  die  Bank  von  England
auf  4  °/o,  die  Reichsbank  auf  5  °/o  Diskont  stieg,  während  die  Bank
von  Frankreich  ihren  Diskontsatz  von  2  °/o  beibehielt.  Marl  fragte
sich,  worauf  dieser  auffällige  Unterschied  beruht  und  fand,  daß  die
Bank  von  Frairkreich  sich  gegen  Goldentnahme  nicht  durch  Diskonterhöhungen, ­
  die  das  ganze  Land  bezahlen  muß,  schützt,  sondern  durch
Prämien  auf  Goldbarren  und  exportfähige  Goldmünzen,  die  sie
lediglich  von  den  Arbitrageuren  erhebt.  —  Handel  und  Gewerbe,
Landwirtschaft  und  Industrie  habeir  ein  gleich  großes  Interesse  daran,
daß  der  Zinsfuß  nicht  kü  ir  stlich  verteuert  wird  und  daß  deshalb
auch  bei  uns  nach  dem  bewährten  Beispiel  der  Barrk  voir  Frairkreich
verfahreir  werde."
Um  zu  geigen,  daß  derartige  Anschauungen  nicht  auf  die
extremsten  Kreise  des  Bundes  der  Landwirte  beschrärrkt  geblieben
sind,  sei  eine  Stelle  aus  dem  letzten  Jahresbericht  der  Dortmunder
Handelskammer,  die  freilich  zu  den  wenigen  bimetallistischen
Handelskarnnrern  Deutschlarrds  gehört,  hervorgehoberr.  Nachdem  der
Bericht  in  zutreffender  Weise  Grüirde  gegen  die  Verstaatlichung  der
Reichsbank  dargelegt  hat,  fährt  er  fort:
„Die  Handelskammer  ist  deshalb  der  Meinung,  daß  von  der
geplanten  Verstaatlichung  der  Reichsbarrk  abgesehen  werden  möge,
daß  aber  allen  Ernstes  darauf  gedrmrgen  werde,
1.  Daß  der  unzureichende  Geldumlauf  des  Reiches  erheblich
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