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stärkung ber Betriebsmittel bei Vermeidung von Koniingentsüberschreitungen.
Auf diese Weise sollte bei einer Einschränkung der
ungedeckten Notenausgabe das Depositengeschäft besonders begünstigt
und so die eventuelle spätere Umwandlung der Privatnotenbanken in
reine Depositen- und Diskontobanken erleichtert werden.
Die Gesamtheit dieser Bestimmungen bildete ein klug erdachtes
System, durch welches bei aller formellen Achtung der wohlerworbenen
Rechte die Notenbanken zu einer Einschränkung ihres ungedeckten Notenumlaufs
und zu einer allen berechtigten Forderungen entsprechenden
Geschäftsführung und Notendeckung genötigt wurden, durch welches
ferner die deutsche Bankverfassung eine selbstthätig wirkende Tendenz
zur Centralisation erhielt. Wäre es bei dem vorläufigen Verzicht
auf die Neichsbank geblieben, dann hätte das Bankgesetz der künftigen
Errichtung eines solchen Institutes wirksam vorgearbeitet. Nachdem
die Neichsbank in das Bankgesetz eingeschaltet war, wurde es ihr
im wesentlichen durch die Beschränkung der Privilegien der Privatnotenbanken
ermöglicht, sich zu einer wirklichen Centralbank zu
entwickeln.
5. Die Reichsbank.
Wir wenden uns nun zur Reichsbank selbst, und zwar betrachten
wir zuerst die ihr im Vankgesetz gegebene Verfassung.
Nach langen: Widerstand entschloß sich Preußen, die Zustimmung
zur Umwandlung der Preußischen Bank in eine Reichsbank zu geben.
Die Aufgaben der Reichsbank sind nach dem § 12 des Bankgesetzes:
die Regelung des Geldumlaufs im ganzen Reichsgebiet, die Erleichterung
der Zahlungsausgleichungeil und die Fürsorge für die
Nutzbarmachung verfügbaren Kapitals.
Die Frage, ob die Neichsbank auf Staatsmittel oder auf Privatmittel
begründet werden sollte, war dadurch in gewissem Sinn bereits
entschieden, daß man die vorhandenen Notenbanken als Privatinstitute
bestehen ließ. Die Regelung des Verhältnisses einer reinen Staatsbank
zu diesen Privatbanken hätte große Schwierigkeiten gemacht.
Außerdem fiel entscheidend ins Gewicht das Vorbild Englands,
Frankreichs und anberer Länder, ferner das Vorherrschen liberaler
Ideen, welche der Verstaatlichung wirtschaftlicher Institute abhold
waren.
Das Grundkapital der Neichsbank wurde auf 120 Millionen Mark
festgesetzt; es ist geteilt in 40000 auf Namen lautende Anteile zu
je 3000 Mark. Sie ähnelt darin einer Aktiengesellschaft, hat aber ihr