Full text : Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

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bedang,  stets  einen  genügenden  Barvorrat  zn  halten;  solche  Maßregeln ­
  können  ferner  seitens  der  Reichsbank  gegenüber  der  einen  oder
anderen  Privatnotenbank  als  Zwangsmittel  znr  Unterweisung  unter
ihren  Willen  gebraucht  werden.
Am  deutlichsten  tritt  die  Centralisation  des  deutschen  Notenwesens ­
  darin  %n  Tage,  daß  die  Privatnotenbanken  samt  und  sonders
durch  die  Art  ihrer  Geschäftsführung  stillschweigend  darauf  verzichtet
haben,  die  wesentlichsten  Funktionen  der  Zettelbanken  zu  erfüllen,  daß
sie,  anstatt  dem  Geldverkehr  einen  ans  unabhängiger  Grundlage  beruhenden ­
  Rückhalt  zu  bieten,  sich  ihrerseits,  wie  die  Banken  ohne
Notenausgabe,  an  die  Reichsbank  anlehnen.
Die  Regelung  der  internationalen  Beziehungen  des  deutschen
Wbmefenß  liegt  ^^#1#  in  ben  #nben  ber  Ber
Reichsbank  fließt  das  ans  dem  Ausland  kommende  Gold  zu,  und
ails  dem  Goldbestaild  der  Reichsbank  schöpft  der  Goldbedarf  für  das
Ausland.  Die  Neichsbank  allein  bemüht  sich,  durch  ihre  Diskontpolitik ­
  die  internationale  Goldbewegnng  in  einer  den  Interessen  des
dentschell  Geldverkehrs  entsprechenden  Weise  zu  beeinflussen.
Ähnlich  steht  es  hinsichtlich  des  inneren  deutschen  Geldmarktes.
Die  Reichsbank  ist  die  einzige  Bank  im  Deutschen  Reich,  welche  unter
keinen  Umständen  die  voll  ihr  diskontierten  Wechsel  weiter  begiebt,
während  alle  übrigen  Bailkinstitllte  im  Bedarfsfall  ihre  Wechsel  rediskontieren,
  nnb  zwar  in  letzter  Linie  bei  der  Reichsbank.  Die
^el^^ßbmU  iß  ntfo  bie  íe^e  Snßnng  beß  beatmen  ®eíbDerfe^rß.
3.  Die  Uotendecknng  bei  der  Reichsbank  und  den  Privatnotenbanken.

Die  geschilderten  Verhältnisse  kommen  deutlich  zum  Ausdruck,
wenn  inan  die  Notendecknng  nnb  die  Veränderungen  des  nngebedten
Notenumlaufs  bei  den  Privatilotenbanken  nnb  bei  der  Reichsbank
vergleicht.
Über  das  Verhältnis  der  Notendecknng  giebt  folgende  Tabelle
eine  Übersicht 1  :

1  Siehe  meine  Beiträge  zur  Geschichte  der  deutschen  Geldreform,
S.  471.
            
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