Full text : Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

20

Perioden

Bardeckung  1

der  Reichsbanknoten ­


der  Privatbanknoten ­

%

Metalldeckung

der  Reichsbanknoten

%

der  Privatbanknoten ­

«/o

1876-80
1881-85
1886—90
1891-95
1896
1897

83,0
81.4
88.5
93,7
85.4
83.4

56,5
52,2
52.4
56,1
54.5
58.6

75.2
75,7
85.2
90,4
82.3
80.3

48.2
43.3
42.8
45,2
45,2
44.9

Während  die  Deckung  des  Notenumlaufs  der  Reichsbank  Zahlen
aufweist,  welche  durchaus  befriedigend  sind  und  eine  prompte  Noteneinlösung ­
  für  jede  Zeit  gewährleisten,  ist  das  Deckungsverhältnis  bei
den  Privatnotenbanken  ein  derartiges,  daß  sie  in  kritischen  Zeiten
aus  eigner  Kraft  wohl  kaum  den  Ansprüchen  ans  Einlösung  ihrer
Noten  gerecht  werden  könnten.  Jedenfalls  wäre  ihnen  die  ausgiebige
Steigerung  des  ungedeckten  Notenumlaufs,  durch  welche  allein  der
in  solchen  Zeiten  stark  vermehrte  Begehr  nach  Zahlungsmitteln  befriedigt ­
  werden  kann,  schon  in  Rücksicht  auf  die  nicht  allztl  ferne  Grenze
der  Drittelsdeckung,  unter  welche  die  Notenbanken  bei  Strafe  des
Verlustes  ihres  Notenrechtes  nicht  herabgehen  dürfen,  gänzlich  unmöglich ­

  gemacht.
Auch  wenn  man  an  Stelle  der  Deckung  des  Notenumlaufs  die
Deckung  der  sämtlichen  täglich  fälligen  Verbindlichkeiten  (Noten  und
fremde  Gelder  ohne  Kündigungsfrist)  ins  Auge  faßt,  sieht  man  dasselbe ­
  Bild.  In  den  letzten  fünf  Jahren  gestaltete  sich  das  Verhältnis
folgendermaßen:

Jahre

1893
1894
1895
1896
1897

Deckung  der  sämtlichen  täglich  fälligen
Verbindlichkeiten  durch  Metall

bei  der
Reichsbank
o/o

58,56
62,59
63,43
56,90
56,00

bei  den
Privatnotenbanken
o/o

37,74
37.04
35,94
85,93
36,06

1  Deckung  durch  Metall,  Reichskassenscheine  und  Noten  anderer  Banken
(§  9  des  Bankgesetzes),  welche  der  Berechnung  der  Notensteuer  zu  Grunde  gelegt ­
  wird.
            
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