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in ihrem eigensten Interesse davor hüten müssen, die Stellung der
Centralbank durch eine plötzliche nnb gewaltsame Zurückziehung ihrer
Giroguthaben zu erschüttern.
Aus diesen Gründen ist für die Girognthaben ebensowenig wie
für die Noten eine volle metallische Deckung notwendig. Die Banken,
welche den Giroverkehr pflegen, können deshalb einen erheblichen Teil
der ihnen auf Girokonto zufließenden Barmittel giir Kreditgewährung
verwenden, und sie können andererseits im Wege der Kreditgewährung,
durch Diskontierung von Wechseln und durch Lombardierung von
Wertpapieren und Waren, Gutschrift auf Girokonto leisten. Die
Girognthaben, ans welchen sich die Zahlungsansgleichungen zwischen
Konteninhabern vollziehen, können ans diese Weise zugleich zum Teil
für die Zwecke des freien Verkehrs nutzbar gemacht werden.
Wie bereits ausgeführt worden ist, wurden die deutschen Noten
banken ans die Pflege des Giroverkehrs ganz besonders hingewiesen
infolge der Kontingentierung des ungedeckten Notenumlaufs. Da den
Banken außer ihren nicht anderweitig festgelegten eigenen Mitteln für
normale Zeiten nur ihr steuerfreies Kontingent an ungedeckten Noten
zur Kreditgewährung zur Verfügung stand, mußten sie darauf Bedacht
nehmen, gegenüber den wachsenden Ansprüchen des deutschen Verkehrs
auf andere Weise nene Mittel herbeizuziehen. Diese Nötigung war
besonders dringend für die Reichsbank. Die Preußische Bank verfügte
infolge ihrer Stellung als preußische Mündelkasse über einen großen
Betrag verzinslicher Depositen (Ende 1875 mehr als 100 Millionen
Mark). Nach ihrer Umwandlung in die Reichsbank wurden diese
zurückgezogen. Die Erhöhung des Grundkapitals von 60 aus
120 Millionen Mark konnte diese Beschränkung der Mittel nicht ganz
wett machen. Die daraus hervorgehenden Schwierigkeiteil wurden
vermehrt durch die Einführung der Kontingentierung des Noten
umlaufs. Es ist ein großes Verdienst der Reichsbank, daß sie sofort
das einzig richtige Ausknnftsmittel erkannte und beit Giroverkehr
auf einer neuen und überaus zweckmäßigen Grundlage einrichtete l .
1 Im Verwaltungsbericht der Reichsbank für das Jahr 1876 heißt es:
„Mit besonderen Schwierigkeiten hatte die Bankverwaltung zu kämpfen,
um für ihren erweiterten Wirkungskreis ungeachtet der Einschränkung des
Notenrechtes und der Entziehung der gerichtlichen Depositen rechtzeitig die nötigen
Betriebsmittel zu gewinnen. Mit der bloßen Einführung des Giro- und Check
verkehrs nach englischem Muster war dieser Zweck nicht zu erreichen, da der
Gebrauch der Checks als Zahlungsmittel sich naturgemäß nicht in kurzer Zeit
einbürgern läßt. Dagegen ist der Ersatz schon nach wenigen Monaten dadurch