Full text: Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

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in ihrem eigensten Interesse davor hüten müssen, die Stellung der 
Centralbank durch eine plötzliche nnb gewaltsame Zurückziehung ihrer 
Giroguthaben zu erschüttern. 
Aus diesen Gründen ist für die Girognthaben ebensowenig wie 
für die Noten eine volle metallische Deckung notwendig. Die Banken, 
welche den Giroverkehr pflegen, können deshalb einen erheblichen Teil 
der ihnen auf Girokonto zufließenden Barmittel giir Kreditgewährung 
verwenden, und sie können andererseits im Wege der Kreditgewährung, 
durch Diskontierung von Wechseln und durch Lombardierung von 
Wertpapieren und Waren, Gutschrift auf Girokonto leisten. Die 
Girognthaben, ans welchen sich die Zahlungsansgleichungen zwischen 
Konteninhabern vollziehen, können ans diese Weise zugleich zum Teil 
für die Zwecke des freien Verkehrs nutzbar gemacht werden. 
Wie bereits ausgeführt worden ist, wurden die deutschen Noten 
banken ans die Pflege des Giroverkehrs ganz besonders hingewiesen 
infolge der Kontingentierung des ungedeckten Notenumlaufs. Da den 
Banken außer ihren nicht anderweitig festgelegten eigenen Mitteln für 
normale Zeiten nur ihr steuerfreies Kontingent an ungedeckten Noten 
zur Kreditgewährung zur Verfügung stand, mußten sie darauf Bedacht 
nehmen, gegenüber den wachsenden Ansprüchen des deutschen Verkehrs 
auf andere Weise nene Mittel herbeizuziehen. Diese Nötigung war 
besonders dringend für die Reichsbank. Die Preußische Bank verfügte 
infolge ihrer Stellung als preußische Mündelkasse über einen großen 
Betrag verzinslicher Depositen (Ende 1875 mehr als 100 Millionen 
Mark). Nach ihrer Umwandlung in die Reichsbank wurden diese 
zurückgezogen. Die Erhöhung des Grundkapitals von 60 aus 
120 Millionen Mark konnte diese Beschränkung der Mittel nicht ganz 
wett machen. Die daraus hervorgehenden Schwierigkeiteil wurden 
vermehrt durch die Einführung der Kontingentierung des Noten 
umlaufs. Es ist ein großes Verdienst der Reichsbank, daß sie sofort 
das einzig richtige Ausknnftsmittel erkannte und beit Giroverkehr 
auf einer neuen und überaus zweckmäßigen Grundlage einrichtete l . 
1 Im Verwaltungsbericht der Reichsbank für das Jahr 1876 heißt es: 
„Mit besonderen Schwierigkeiten hatte die Bankverwaltung zu kämpfen, 
um für ihren erweiterten Wirkungskreis ungeachtet der Einschränkung des 
Notenrechtes und der Entziehung der gerichtlichen Depositen rechtzeitig die nötigen 
Betriebsmittel zu gewinnen. Mit der bloßen Einführung des Giro- und Check 
verkehrs nach englischem Muster war dieser Zweck nicht zu erreichen, da der 
Gebrauch der Checks als Zahlungsmittel sich naturgemäß nicht in kurzer Zeit 
einbürgern läßt. Dagegen ist der Ersatz schon nach wenigen Monaten dadurch
	        
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