Full text : Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

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Vor  allem  wurde  die  kostenlose  Übertragung  aus  alle  deutschen  Bankplätze
  eingeführt.  Hauptsächlich  der  Gewährung  dieses  Vorteils  ist
es  zu  danken,  daß  sich  der  deutsche  Geldverkehr  von  allem  Ansang
an  dieser  neuen  Einrichtung  in  großem  Umfang  bedient  hat,  und
daß  sich  seither  der  Giroverkehr  der  Reichsbank  in  außerordentlich
günstiger  Weise  entwickelt  hat.
Bereits  im  Jahre  1876  belief  sich  der  Umsatz  der  Reichsbank
im  Giroverkehr  auf  mehr  als  16  Milliarden  Mark.  Er  ist  seither
fast  ohne  Unterbrechung  bis  ans  104  Milliarden  Mark  im  Jahre  1897
gestiegen  Ein  großer  Teil  der  Umsätze  besteht  freilich  ans  Einzahlungen ­
  und  Auszahlungen,  die  in  barem  Geld  erfolgen;  nach  Abzug ­
  dieser  Summen  ergiebt  sich,  daß  die  Barzahlungen  erspart  wurden
im  Jahre  1876  bei  einem  Umsatz  von  10  Milliarden  Mark,  1897
bei  einen:  Umsatz  von  83  Milliarden  Mark.  Neben  dieser  gewaltigen
Vergrößerung  der  Giroumsätze  ist  zu  beachten,  daß  die  Umsätze  auch
im  Verhältnis  zu  dem  Betrag  der  Giroguthaben  sich  stark  vergrößert
haben.  Im  Jahre  1876  kan:  auf  je  1  Mark  des  durchschnittlichen
Giroguthabens  ein  Umsatz  von  etwa  240  Mark,  im  Jahre  1897  dagegen ­
  ein  Umsatz  von  etwa  410  Mark.  So  sehr  hat  sich  die  Intensität ­
  der  Ausnutzung  der  Giroguthaben  gesteigert.
Infolge  der  glänzenden  Entwickelung  des  Giroverkehrs  hat  sich
der  durchschnittliche  Bestand  der  Reichsbank  an  täglich  fälligen  Depositen ­
  von  219  Millionen  Mark  im  Jahre  1876  aus  471  Millionen
Mark  im  Jahre  1897,  also  um  252  Millionen  Mark,  vennehrt.  Um
diesen  Betrag  hat  die  Reichsbank  die  Mittel  vergrößert,  welche  sie,
ohne  die  durch  die  Noteilsteuer  gezogeile  Grenze  zu  überschreiten,  zur

gefunden,  daß  die  Bankverwaltung  kostenfreie  Übertragungen  für  die  Konteninhaber ­
  auf  jeden  Bankplatz  Deutschlands  zugelassen  hat."
Vergi,  außerdem  Hartung  a.  a.  O.  S.  325:  „Der  Verwaltung  der
Preußischen  Bank,  welche  in  die  Neichsbank  übergeleitet  werden  sollte,  war  es
niemals  zweifelhaft  gewesen,  daß  die  verfügbaren  Mittel,  welche  zunächst  nur
aus  dem  Grundkapital  von  120  Mill.  Mark  und  dem  Kontingent  von  250  Mill.
Mark,  sowie  dem  Reservefonds  bestanden,  zur  Erfüllung  der  der  Bank  übertragenen ­
  Aufgaben  nicht  ausreichend  waren,  es  sei  denn,  daß  die  Reichsbank
stets  einen  relativ  hohen  Zinsfuß  festhielte.  ...  Es  darf  nicht  unausgesprochen
bleiben,  daß  es  nur  der  damaligen  Bankverwaltung  und  den  von  ihr  angewandten ­
  Maßnahmen  zu  danken  ist,  wenn  das  Bankqesetz  sich  nicht  schon  in
den  ersten  Monaten  seiner  praktischen  Geltung  als  dringend  reformbedürftig
erwiesen  hat."  —  Es  sei  bemerkt,  daß  Hartung  lange  Jahre  Mitglied  des  Reichsbankdirektoriums ­
  gewesen  ist.
1  Ausschließlich  des  Giroverkehrs  der  Reichs-  und  Staatskassen.
            
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