Full text : Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

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Kreditgewährung  verwenden  kann.  Ausschließlich  der  Pflege  des  Giroverkehrs ­
  hat  es  die  Reichsbank  §u  danken,  daß  sie  ihre  Wechsel-  und
Lombardanlage  von  454  Millionen  Mark  im  Durchschnitt  des  Jahres
1875  auf  753  Millionen  Mark  im  Durchschnitt  des  Jahres  1897
ausdehnen  konnte,  ohne  eine  wesentliche  Ausdehnung  ihres  ungedeckten
Notenumlaufs  herbeizuführen.
Ergänzt  wurde  der  Giroverkehr  der  Reichsbank  durch  die  Einrichtung ­
  von  Abrechnungsstellen  (Clearing-Häusern)  an  10  der
wichtigsten  deutschen  Bankplätze.  Bei  den  Abrechnungsstellen  gleichen
die  Bankhäuser  ohne  jede  Vermittelung  von  Bargeld  oder  Noten
ihre  gegenseitigen  Forderungen  aus,  und  die  verbleibenden  Saldi
werden  auf  Neichsbank-Girokonto  übertrageil.  Namentlich  der  in
Deutschland  noch  wenig  entwickelte  Checkverkehr  wird  durch  diese
Abrechullugsstellen  sehr  begünstigt.  Auch  der  Umsatz  der  Abrechnungsstelleil
  weist  gewaltige  Summen  auf,  im  Jahre  1897  ulehr  als
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Die  Absicht  des  Vankgesetzes,  durch  die  Roteusteuer  das  Giround
  Depositengeschäft  bei  den  Notenbanken  zu  fördern,  ist  hinsichtlich ­
  der  Privatnotenbanken  nicht  entfernt  in  den:  Maße
erreicht  worden  wie  bei  der  Reichsbank.  Nur  die  Frankfurter  Bank
und  die  Braunschweigische  Bank  haben  diesem  Geschäftszweig  von
Anfang  an  eine  besondere  Pflege  angedeiheu  lassen.
Die  Bayerische  N  o  t  e  n  b  a  n  k,  deren  Depositeilgelder  sich  im
Jahre  1880  auf  wenig  mehr  als  eine  Million  Mark  beliefen,  führte
in:  Jahre  1883  den  Giroverkehr  ein.  Um  erfolgreich  mit  der  Reichsbank ­
  konkurrieren  zu  können,  gewährte  sie  den  Inhabern  von  Giroi'onten
  noch  größere  Vergünstigungen  als  die  Reichsbank,  vor  allem
vergütet  sie  1  °/o  Zinseil  für  die  Giroguthaben,  während  die  Reichsbank
  feine  Zinsen  zahlt.  Auch  die  Allsdehnung  ihres  Filialerlnetzes
sicherte  der  Vayerischerl  Noteilbank  eineil  Erfolg.  Im  Jahre  1897
beliefen  sich  ihre  Depositengelder  ans  9  Millionen  Mark.
Ihr  Beispiel  wurde  einige  Jahre  später  von  der  Sächsischen
Bank  befolgt,  welche  gleichfalls  den  verzinslichen  Giroverkehr  einführte. ­
  Ihre  täglich  fälligen  Verbiildlichkeiten  belaufeil  sich  heute
auf  etwa  18  Millionen  Mark,  nnb  sie  übertreffen  damit  weit  ben
Umfang  dieses  Posteils  bei  allen  andereil  Privatilotenbanken.

i  Vergi,  die  Artikel  „Giroverkehr"  und  „Abrechnungswesen"  von
R.  Koch  im  „Handwörterbuch  der  Staatswissenschaften";  ferner  Rauchberg,
„Der  Clearing-  und  Giro-Verkehr".  Wien  1897.
Helfferich,  Erneuerung  des  deutschen  Bonkgesetzes.

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