Full text : Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

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in  ihrem  eigensten  Interesse  davor  hüten  müssen,  die  Stellung  der
Centralbank  durch  eine  plötzliche  nnb  gewaltsame  Zurückziehung  ihrer
Giroguthaben  zu  erschüttern.
Aus  diesen  Gründen  ist  für  die  Girognthaben  ebensowenig  wie
für  die  Noten  eine  volle  metallische  Deckung  notwendig.  Die  Banken,
welche  den  Giroverkehr  pflegen,  können  deshalb  einen  erheblichen  Teil
der  ihnen  auf  Girokonto  zufließenden  Barmittel  giir  Kreditgewährung
verwenden,  und  sie  können  andererseits  im  Wege  der  Kreditgewährung,
durch  Diskontierung  von  Wechseln  und  durch  Lombardierung  von
Wertpapieren  und  Waren,  Gutschrift  auf  Girokonto  leisten.  Die
Girognthaben,  ans  welchen  sich  die  Zahlungsansgleichungen  zwischen
Konteninhabern  vollziehen,  können  ans  diese  Weise  zugleich  zum  Teil
für  die  Zwecke  des  freien  Verkehrs  nutzbar  gemacht  werden.
Wie  bereits  ausgeführt  worden  ist,  wurden  die  deutschen  Notenbanken ­
  ans  die  Pflege  des  Giroverkehrs  ganz  besonders  hingewiesen
infolge  der  Kontingentierung  des  ungedeckten  Notenumlaufs.  Da  den
Banken  außer  ihren  nicht  anderweitig  festgelegten  eigenen  Mitteln  für
normale  Zeiten  nur  ihr  steuerfreies  Kontingent  an  ungedeckten  Noten
zur  Kreditgewährung  zur  Verfügung  stand,  mußten  sie  darauf  Bedacht
nehmen,  gegenüber  den  wachsenden  Ansprüchen  des  deutschen  Verkehrs
auf  andere  Weise  nene  Mittel  herbeizuziehen.  Diese  Nötigung  war
besonders  dringend  für  die  Reichsbank.  Die  Preußische  Bank  verfügte
infolge  ihrer  Stellung  als  preußische  Mündelkasse  über  einen  großen
Betrag  verzinslicher  Depositen  (Ende  1875  mehr  als  100  Millionen
Mark).  Nach  ihrer  Umwandlung  in  die  Reichsbank  wurden  diese
zurückgezogen.  Die  Erhöhung  des  Grundkapitals  von  60  aus
120  Millionen  Mark  konnte  diese  Beschränkung  der  Mittel  nicht  ganz
wett  machen.  Die  daraus  hervorgehenden  Schwierigkeiteil  wurden
vermehrt  durch  die  Einführung  der  Kontingentierung  des  Notenumlaufs. ­
  Es  ist  ein  großes  Verdienst  der  Reichsbank,  daß  sie  sofort
das  einzig  richtige  Ausknnftsmittel  erkannte  und  beit  Giroverkehr
auf  einer  neuen  und  überaus  zweckmäßigen  Grundlage  einrichtete  l .
1  Im  Verwaltungsbericht  der  Reichsbank  für  das  Jahr  1876  heißt  es:
„Mit  besonderen  Schwierigkeiten  hatte  die  Bankverwaltung  zu  kämpfen,
um  für  ihren  erweiterten  Wirkungskreis  ungeachtet  der  Einschränkung  des
Notenrechtes  und  der  Entziehung  der  gerichtlichen  Depositen  rechtzeitig  die  nötigen
Betriebsmittel  zu  gewinnen.  Mit  der  bloßen  Einführung  des  Giro-  und  Checkverkehrs ­
  nach  englischem  Muster  war  dieser  Zweck  nicht  zu  erreichen,  da  der
Gebrauch  der  Checks  als  Zahlungsmittel  sich  naturgemäß  nicht  in  kurzer  Zeit
einbürgern  läßt.  Dagegen  ist  der  Ersatz  schon  nach  wenigen  Monaten  dadurch
            
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