Full text: Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

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bem Jahrzehnt 1887/96 belief sich der Überschuß der Goldprägungen 
über die Einziehungen in Frankreich auf 245 Millionen Mark, in 
England ans 470 Millionen Mark, in Deutschland dagegen auf 
1138 1 /2 Millionen Mark. Seit dem Beginn der Münzreform hat 
sich der gesamte deutsche Metallgeldvorrat voir etwa 2 Milliarden 
Mark auf fast 4 Milliarderr Mark vermehrt, in der Hauptsache durch 
die Vermittelrnrg der Reichsbank, welche dadurch der Steigeruirg des 
deutschen Geldbedarfs in nicht geringerem Maße entgegen kam, wie 
durch die Ausbildung des Giro- und Abrechnungsverkehrs. 
Nicht minder wie der im großer: Ganzen zu konstatierender: 
Steigerung des deutscher: Bedarfs an Umlanfsmittelr: ist die Reichs 
bank der: großen periodischen Schwanknnger: des deutscher: Geldbedarfs 
gerecht geworden Ihr ungedeckter Noteirnnrlanf zeigt eii: Maß vor: 
Elastizität, wie es feine andere Centralbank auszuweisen hat. Die 
Sparuumg zwischer: der:: Maximum und dem Minimum des ur:ge- 
deckten Notei:uu:laufs der Reichsbank betrug 
1876-80 267,6 Mill. Mark, 1896 451,2 Mill. Mark, 
1881—85 302,5 .. „ 1897 523,1 .. 
1886-90 566,7 „ » 1898 598,0 „ 
1891—95 619,4 „ „ (bis Ende September). 
Dagegen betrug diese Spannung irr: Jahre 1897 bei der Bank 
vor: Frankreich nicht gar:z 300 Millionei:, bei der Bank von Eirglaud 
etwa 215 Millionen Mark. Die Thatsache, daß die Reichsbauk 
sich in so hohen: Maße der: gewaltiger: Schwankungen des deutschen 
Geldbedarfs anpassen sonnte, verbunden damit, daß ihr Status selbst 
in den Zeiten der größten Arrspanrruirg immer noch verhältnismäßig 
günstig war, ist ein glänzender Beweis für die Leistungsfähigkeit der 
Reichsbank und ihrer Verwalturrg. 
e) Das Interesse an billigem Kredit ur:d die Höhe 
der D i s k o i: t s ä tz e. 
Reber: den: großer: öffeirtlichen Interesse an der Sicherung der 
Landeswährurrg und der Elastizität des Geldweser:s besteht ein all 
gemeines Interesse an billigem Kredit. Beide Interessei: sonnen mit 
einander ii: Widerspruch treten. In solchen Fällen hat die Rücksicht 
auf die Erhaltung der Landeswährung und die Regulierung des 
Geldumlaufs unbedingt den Airsschlag zu gebend schon deshalb, weil 
* Siehe Nasse, Die Kündigung des Privilegiums der Reichsbank und 
der Privatnotenbanken, Preußische Jahrbücher, 1889, II, S. 519: „Die Kredit 
gewährung ist für die Reichsbank eine durchaus sekundäre Funktion. Die 
Hauptsache ist die Regulierung des Geldumlaufs."
	        
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