Full text: Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

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eine Erschütterung der Währungsverhältnisse und die mit ihr ver 
bundene allgemeine Unsicherheit am letzten Ende gerade zu den hohen 
Zinssätzen führen müßte, zu deren Vermeidung man ein so großes 
Opfer gebracht hätte. Darüber kann jedoch bei der großen Wichtig 
keit des Interesses mi billigem Kredit kein Zweifel sein, daß eine 
Centralbank, soweit es ihre Hauptaufgabe zuläßt, diesem Interesse 
Rechnung tragen soll. Gerade der Reichsbank ist in den letzten Jahren 
häufig der Vorwurf gemacht worden, daß sie einen zu hohen Diskont 
satz halte. 
Wir werden in einem besonderen Abschnitt die Diskontpolitik 
der Reichsbank von diesem Gesichtspunkt aus einer genaueren Prü 
fung unterziehen, hier wollen wir nur daran erinnern, daß selbst 
die mächtigste Notenbank dem Geldmarkt die Zinssätze nicht will 
kürlich vorschreiben kann, sondern daß sie sich in ihrer Diskont 
festsetzung stets nach den Verhältnissen des Geldmarktes richten muß 
und nur innerhalb verhältnismäßig enger Grenzen regulierend ein 
greifen kann. Vor allem kann keine Notenbank einen nach den Ver 
hältnissen des Geldmarktes zu hohen Zinssatz längere Zeit aufrecht 
erhalten, ohne den an sie herantretenden Kreditbegehr allzusehr zu 
befdjränfen und ein Brach liegen ihrer Mittel herbeizuführen, ©in zu 
niedriger Diskontsatz andererseits würde die Kreditgewährung und 
den ungedeckten Notenumlauf der Bank so sehr ausdehnen, daß jede 
erhebliche Steigerung des Geldbedarfs den Status der Bank gefährde« 
und empfindliche Kreditbeschränkungen herbeiführen müßte. 
Die Höhe des Diskontsatzes einer Centralbank unterliegt deshalb 
denselben Einflüssen, welche auf die Höhe der Zinssätze am offenen 
Markt einwirken. Das Verhältnis des Diskontsatzes der einzelnen 
Länder richtet sich im wesentlichen nach ihrem Geld- und Kapital 
reichtum und nach den Veränderungen des Geldbedarfes, die ihrer 
seits durch die allgemeine wirtschaftliche Entwickelung bedingt sind. 
Diese Thatsache muß man sich stets vor Augen halten, wenn man 
aus der Vergleichung der Zinssätze zweier Länder und deren Central- 
bankeil Schlüsse auf die Diskontpolitik der letzteren zieheil will. Ebenso 
muß man sich hüten, der Vergleichung zu kurze Zeitabschnitte, etwa 
einzelne Jahre, zu Grunde zu legen, da in solchen Zahlen die Wirkungen 
besonderer Ursachen zu stark hervortreteil können, als daß ein all 
gemeiner Schluß zulässig wäre. 
Ill deil 17 Jahren 1881 bis 1897 war der durchschnittliche 
offizielle Bailkdiskontsatz bei der Bank voll Frankreich 2,87 °/o, bei 
tier Bank von England 3,12 °/o, bei der Reichsbank 3,79 %. Der 
durchschnittliche offizielle Bailkdiskoilt entspricht jedoch nicht dem that-
	        
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