Full text : Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

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eine  Erschütterung  der  Währungsverhältnisse  und  die  mit  ihr  verbundene ­
  allgemeine  Unsicherheit  am  letzten  Ende  gerade  zu  den  hohen
Zinssätzen  führen  müßte,  zu  deren  Vermeidung  man  ein  so  großes
Opfer  gebracht  hätte.  Darüber  kann  jedoch  bei  der  großen  Wichtigkeit ­
  des  Interesses  mi  billigem  Kredit  kein  Zweifel  sein,  daß  eine
Centralbank,  soweit  es  ihre  Hauptaufgabe  zuläßt,  diesem  Interesse
Rechnung  tragen  soll.  Gerade  der  Reichsbank  ist  in  den  letzten  Jahren
häufig  der  Vorwurf  gemacht  worden,  daß  sie  einen  zu  hohen  Diskontsatz ­
  halte.
Wir  werden  in  einem  besonderen  Abschnitt  die  Diskontpolitik
der  Reichsbank  von  diesem  Gesichtspunkt  aus  einer  genaueren  Prüfung ­
  unterziehen,  hier  wollen  wir  nur  daran  erinnern,  daß  selbst
die  mächtigste  Notenbank  dem  Geldmarkt  die  Zinssätze  nicht  willkürlich ­
  vorschreiben  kann,  sondern  daß  sie  sich  in  ihrer  Diskontfestsetzung ­
  stets  nach  den  Verhältnissen  des  Geldmarktes  richten  muß
und  nur  innerhalb  verhältnismäßig  enger  Grenzen  regulierend  eingreifen ­
  kann.  Vor  allem  kann  keine  Notenbank  einen  nach  den  Verhältnissen ­
  des  Geldmarktes  zu  hohen  Zinssatz  längere  Zeit  aufrecht
erhalten,  ohne  den  an  sie  herantretenden  Kreditbegehr  allzusehr  zu
befdjränfen  und  ein  Brach  liegen  ihrer  Mittel  herbeizuführen,  ©in  zu
niedriger  Diskontsatz  andererseits  würde  die  Kreditgewährung  und
den  ungedeckten  Notenumlauf  der  Bank  so  sehr  ausdehnen,  daß  jede
erhebliche  Steigerung  des  Geldbedarfs  den  Status  der  Bank  gefährde«
und  empfindliche  Kreditbeschränkungen  herbeiführen  müßte.
Die  Höhe  des  Diskontsatzes  einer  Centralbank  unterliegt  deshalb
denselben  Einflüssen,  welche  auf  die  Höhe  der  Zinssätze  am  offenen
Markt  einwirken.  Das  Verhältnis  des  Diskontsatzes  der  einzelnen
Länder  richtet  sich  im  wesentlichen  nach  ihrem  Geld-  und  Kapitalreichtum ­
  und  nach  den  Veränderungen  des  Geldbedarfes,  die  ihrerseits ­
  durch  die  allgemeine  wirtschaftliche  Entwickelung  bedingt  sind.
Diese  Thatsache  muß  man  sich  stets  vor  Augen  halten,  wenn  man
aus  der  Vergleichung  der  Zinssätze  zweier  Länder  und  deren  Centralbankeil
  Schlüsse  auf  die  Diskontpolitik  der  letzteren  zieheil  will.  Ebenso
muß  man  sich  hüten,  der  Vergleichung  zu  kurze  Zeitabschnitte,  etwa
einzelne  Jahre,  zu  Grunde  zu  legen,  da  in  solchen  Zahlen  die  Wirkungen
besonderer  Ursachen  zu  stark  hervortreteil  können,  als  daß  ein  allgemeiner ­
  Schluß  zulässig  wäre.
Ill  deil  17  Jahren  1881  bis  1897  war  der  durchschnittliche
offizielle  Bailkdiskontsatz  bei  der  Bank  voll  Frankreich  2,87  °/o,  bei
tier  Bank  von  England  3,12  °/o,  bei  der  Reichsbank  3,79  %.  Der
durchschnittliche  offizielle  Bailkdiskoilt  entspricht  jedoch  nicht  dem  that-
            
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