Full text : Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

I.
Änderungen  in  den  Grundlagen  der  bestehenden
Bankderfassnng.
Der  Eintritt  des  Zeitpunktes,  zu  welchem  die  Reichsregierung
berechtigt  ist,  die  Privilegien  der  Notenbanken  aufzukündigen,  stellt
die  deutsche  Gesetzgebung  nicht  nur  vor  die  Frage,  ob  diese  Privilegien ­
  verlängert  werden  sollen  oder  nicht.  Die  Gesetzgebung  ist  in
der  Lage,  die  bestehenden  Notenrechte  unter  veränderten  Bedingungen ­
  zu  erneuern,  und  sie  muß  diese  Gelegenheit  zu  zeitgemäßen ­
  Änderungen  des  Bankgesetzes  um  so  sorgfältiger  benutzen,
als  während  der  Gültigkeitsdauer  der  Privilegien  einschneidende
Änderungen  ohne  die  Zustimmung  der  einzelnen  Notenbanken  kaum
vorgenommen  werden  könnten.  Deshalb  werden  gelegentlich  des
bevorstehenden  Kündigungstermins  nicht  nur  Umgestaltungen  der
Grundzüge  unserer  Bankverfassnng,  sondern  auch  Änderungen  innerhalb ­
  des  Rahmens  der  bestehenden  Bankverfassung  einer  eingehenden
Erörterung  unterzogen;  ebenso  gewisse  Fragen  der  Bankpraxis,  welche
besondere  Beschwerdepunkte  der  agrarischen  Parteien  darstellen,  und
auf  deren  Entscheidung  man  bei  Gelegenheit  der  Erneuerung  des
Reichsbank-Privilegiums  einen  Einfluß  ausüben  möchte.
Es  handelt  sich  also  um  einen  ausgedehnten  Komplex  von  teilweise ­
  recht  verwickelten  Fragen.  In  möglichster  Kürze  und  Gedrängtheit ­
  sollen  hier  die  verschiedenen  Wünsche  und  Reformvorschläge
skizziert  und  auf  ihre  Berechtigung  geprüft  werden.  Der  erste  Teil
dieser  Schrift  stellt  die  historische  Grundlage  dar,  auf  welcher  unsere
Untersuchung  in  diesem  Teil  beruhen  wird.

Das  Bankgesetz  giebt  dem  Reich  die  Befugnis,  zum  1.  Januar
1901  die  Reichsbank  aufzuheben  oder  ihre  sämtlichen  Anteilscheine
zum  Nennwert  zu  erwerben  und  den  Privat  noten  banken  das
            
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