Full text : Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

54

Verluste  erlitten  hat,  so  ist  dabei  nicht  zu  vergesseil,  daß  seit  ihrem
Bestehen  noch  keine  ernsthafte  politische  und  wirtschaftliche  Krisis  über
sie  ergangen  ist.
Weitaus  am  wichtigsten  ist  jedoch  der  Umstand,  daß  der  Reingewinn
  der  Reichsbank  keineswegs  ausschließlich  oder  auch  nur  zum
größeren  Teil  aus  ihrem  Notenrecht  stammt,  imb  daß  die  Reichsbank
die  Befugnis  zur  Notenausgabe  nicht  umsonst  ermatten  hat,  sondern
für  große  Gegenleistungen.
Diese  Gegenleistungen  bestehen  aus  dem  Anteil  des  Reiches  am
Reingewinn.  Dieser  Anteil  hat  sich  bis  zum  Schluß  des  Jahres  1897
aus  81384823  Mark  belaufen.  Die  Neichsbank  hat  ferner  von  der
Preußischen  Bank,  aus  welcher  sie  hervorgegangen  ist,  die  Verpflichtung
übernommen,  an  das  Königreich  Preußen  eine  jährliche  Rente  im
Betrag  von  1865  730  Mark  zu  zahlen.  Bis  zum  Ende  des  Jahres
1897  haben  diese  Zahlungen  den  Betrag  von  41046060  Mark  er
reicht.  Außerdem  erhielt  Preußen  im  Jahre  1876  als  Entschädigung
für  die  Abtretung  der  Preußischen  Bank  an  das  Reich  aus  den  Mitteln
der  Reichsbank  die  Summe  von  15  Millionen  Mark.  Hierher  gehört ­
  schließlich  noch  die  an  das  Reich  gezahlte  Notensteuer,  welche
sich  bis  zum  Ende  des  Jahres  1897  auf  2  203  776  Mark  belief.  Im
ganzen  hat  demnach  die  Reichsbank  an  das  Reich  und  an  Preußen
für  die  Verleihung  des  Notenrechtes  bisher  eine  Summe  von  etwa
140  Millionen  Mark  abgeführt.
Außer  zu  btefen  Geldleistungen  ist  die  Reichsbank  dein  Reiche  zu
unentgeltlichen  Diensten  verpflichtet,  deren  Wert  sich  nicht  m  Zahlen
abschätzen  läßt.  Sie  ist  verpflichtet,  unentgeltlich  die  Kassengeschäfte
des  Reiches  und  die  örtliche  Regulierung  des  Scheidemünzumlaufes
zu  besorgen.
Es  handelt  sich  nun  darum,  ob  die  der  Reichsbank  auferlegten
Gegenleistungen  ben  Reinertrag  des  Notenrechtes  aufwiegen  oder  nicht.
Die  exakte  Berechnung  scheitert  an  der  Schmierigkeit,  welche  die
Feststellung  des  Reingewinnes  aus  der  Notenallsgabe  bietet.  Die
Verwaltllngskosteil  der  Neichsbank  taffen  sich  nicht  ohne  weiteres  auf
die  einzelnen  Geschäftszweige  repartieren,  und  and)  allein  schon  die
genaue  Feststellung  des  Vrllttoertrages  der  Notenalisgabe  ist  ein  Ding
der  Unmöglichkeit.  Alls  den  ersten  Blick  könnte  man  geneigt  sein,
den  Bruttoertrag  der  Noteilausgabe  für  identisch  zu  halten  mit  dein
Zinsgewinn  aus  dem  durchschnittlichen  durch  Barvorrat  nicht  gedeckten ­
  Notenumlauf.  Es  ist  jedoch  in  Betracht  zu  ziehen,  daß  die
Bank  ailch  für  ihre  übrigen  Geschäfte,  vor  alleni  für  die  Deckling
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.