Full text : Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

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b)  Die  fiskalische  Begründung  der  Verstaatlichung.
Wenn  nian  zu  einer  richtigen  Beurteilung  der  Verstaatlichungsfrage
  kommen  will,  muß  man  sich  stets  vor  Augen  halten,  daß  die
Verstaatlichung  nichts  anderes  bedeutet,  als  daß  die  Reichsregierung,
welche  heute  schon  die  Reichsbank  leitet  und  beaufsichtigt,  die  Reichsbank
  statt  mit  privatem  Kapital  mit  Reichsmitteln  betreibeil  soll.
Deshalb  ist  der  einzige  von  agrarischer  Seite  für  die  Verstaatlichung
allgeführte  Grund,  der  wirklich  mit  der  Verstaatlichung  etwas  zu
thun  hat,  rein  finanzieller  Natur.  Das  Reich,  so  wird  behauptet,
mache  deil  Allteitseigllerll  der  Reichsbank  durch  die  Überlassnilg  des
Rotellrechts  ein  gäilzlich  ullmotiviertes  Gescheilk  im  Betrag  voll
vielen  Millionen  Mark  b
Es  seien  zunächst  die  thatsächlichen  Verhältnisse  dargelegt.
Seit  ihrer  Begründung  Hut  die  Reichsbailk  ihren  Anteilseigllern
eine  durchschnittliche  Jahresdividende  von  6,54  °/o  gezahlt.  Weiln
man  davon  ausgeht,  daß  sich  das  Reich  zu  3  bis  3bs  b'o  Geld  beschaffeil ­
  kann,  so  liegt  der  Gedanke  nahe,  das  Reich  hätte  bei  Errichtung
  der  Reichsbank  auf  Reichsmittel  jährlich  3  bis  3Vs  °/o  auf  die
120  Millionen  Mark  des  Grundkapitals  der  Reichsbailk  sparen  können,
ulld  folglich  habe  es  dell  Anteilseigllern  der  Reichsbank  dlirch  die
Überlassung  des  Roteilrechtes  ein  beträchtliches  Gescheilk  gemacht.
So  einfach  liegt  jedoch  die  Sache  nicht.
Eininal  wurden  die  Anteilscheiile  der  Reichsbank  bei  ihrer  Begründllllg
  llicht  zu  ihrem  Renllwert,  fonbern  zu  einem  Kurs  von
130  begebeil,  sodaß  sich  die  durchschnittliche  Verzinsung  des  von  den
Anteilseignern  thatsächlich  eingezahlten  Kapitals  nur  auf  etwa
5  °/o  stellt.
Ferner  war,  als  die  Reichsballk  begrünbet  wurde,  der  Zinsfuß,
zu  welchem  sich  Reichsanleihen  al  pari  unterbringen  ließen,  etwa
4Va  o/o,  und  erst  im  Saufe  des  verflossenen  Vierteljahrhunderts  ist
er  allmählich  bis  nahe  an  3  °/o  gesunken.
Mit  dem  Betrieb  eines  jedeil  Vallkgeschäftes  ist  außerdein  ein
gewisses  Risiko  verbuilden,  das  eine  höhere  Verzinsung  verlangt  als
Staatspapiere,  bereit  regelmäßige  Zinserträgnisse  absolut  gesichert
sind.  Wellll  allch  die  Reichsbank  bisher  noch  niemals  nennenswerte

1  So  namentlich  Dr.  Otto  Arendt  in  seiner  Broschüre  „Die  Zukunft  der
Reichsbank",  1889,  und  in  verschiedenen  Artikeln  des  „Deutschen  Wochenblatts".
Ferner  G.  Ratzinger,  Die  Volkswirtschaft  in  ihren  sittlichen  Grundlagen,
2.  Ausl.,  1895,  S.  420  ff.
            
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