Full text: Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

55 
ihrer Giroverbindlichkeiteil einen erheblichen Barbestand halten müßte, 
und es ist unmöglich, eine Trennung des Barvorrats in zwei Teile, 
deren einer speciell zur Notendeckung bienen würde, vorzunehmen. 
Wohl kann man sagen: der Bruttoertrag des Notenrechtes besteht 
aus dem Zinsgewinn, aus demjenigen Teil des Notenumlaufs, welcher 
den speciell zur Notendecknng dienenden Teil des Barvorrates über 
steigt; aber darüber, wie groß dieser Teil des Barvorrates ist, gehen 
die Meinungen weit auseinander. Kämmerer hat berechnet, daß die 
großen deutschen Banken ohne Notenausgabe im Jahre 1896 durch 
schnittlich einen Barvorrat hielten, der 16 o/o ihrer täglich fälligen 
Verbindlichkeiten betrug. Der Berechnung des Gewinnes, welchen 
die Neichsbank ans dem Notenrecht zieht, legt er ein gleiches Decknngs- 
verhältnis für die fremden Gelder der Reichsbank zu Grunde'. Lotz 
ist der Ansicht, daß bantit der für den Giroverkehr der Reichsbank 
notwendige Barbestand stark unterschätzt sei^. 
Auf diesem Wege ist also zu keinem Resultat gn gelangen. Wir 
schlagen deshalb einen andern Weg ein. Verteilt man ben Bar 
bestand der Reichsbank auf die Notendecknng und die Deckung der 
sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten nach bent Verhältnis dieser 
beiden Passivposten, so erhält man auf Grund der Durchschnitts 
zahlen für das Jahr 1897 bei einem Notenumlauf von 1 086 Millionen 
Mark eine specielle Notendeckung von 631 Millionen Mark, sodaß 
sich als tlngedeckter Notenumlauf in diesem besonderen Sinne ein 
Betrag von 455 Millionen Mark ergiebt. Der Bruttoertrag der 
durchschnittlichen Wechselanlage belief sich im Jahre 1897 auf 3,7 °/o. 
Danach würde der uitgedeckte Notenumlauf eine Verziitsung voit 
16,8 Millionen Mark gebracht haben. Dieser Betrag märe als 
Bruttoertrag des Noteurechtes anzusehen. Der gesäurte Vruttogewimr 
der Reichsbank (abzüglich der Noteltstetter tmb der an Preußen zu 
zahlenden Reírte) betrug im Jahre 1897 30,1 Millionen Mark. Die 
Verwaltungskosten beliefen sich auf 10,3 Millionen Mark; von dieserr 
kommen, wenn man sie nach Maßgabe der Bruttoerträge repartiert, 
5.7 Millionen Mark auf die Notenausgabe. Dazu kommen 410 000 
Mark für Banknotenanfertigung. Danach würde sich also der Rein 
gewinn der Reichsbank aus dem Noteirrecht im Jahre 1897 auf 
10.7 Millionen Mark belaufen haben. In demselben Jahre zahlte 
die Reichsbank air das Reich und an Prenßerr als Gewiirrrarrteil, 
1 Neichsbank und Geldumlauf, S. 80. 
2 Der Streit um die Verstaatlichung der Reichsbank, S. 7.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.