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ihrer Giroverbindlichkeiteil einen erheblichen Barbestand halten müßte,
und es ist unmöglich, eine Trennung des Barvorrats in zwei Teile,
deren einer speciell zur Notendeckung bienen würde, vorzunehmen.
Wohl kann man sagen: der Bruttoertrag des Notenrechtes besteht
aus dem Zinsgewinn, aus demjenigen Teil des Notenumlaufs, welcher
den speciell zur Notendecknng dienenden Teil des Barvorrates über
steigt; aber darüber, wie groß dieser Teil des Barvorrates ist, gehen
die Meinungen weit auseinander. Kämmerer hat berechnet, daß die
großen deutschen Banken ohne Notenausgabe im Jahre 1896 durch
schnittlich einen Barvorrat hielten, der 16 o/o ihrer täglich fälligen
Verbindlichkeiten betrug. Der Berechnung des Gewinnes, welchen
die Neichsbank ans dem Notenrecht zieht, legt er ein gleiches Decknngs-
verhältnis für die fremden Gelder der Reichsbank zu Grunde'. Lotz
ist der Ansicht, daß bantit der für den Giroverkehr der Reichsbank
notwendige Barbestand stark unterschätzt sei^.
Auf diesem Wege ist also zu keinem Resultat gn gelangen. Wir
schlagen deshalb einen andern Weg ein. Verteilt man ben Bar
bestand der Reichsbank auf die Notendecknng und die Deckung der
sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten nach bent Verhältnis dieser
beiden Passivposten, so erhält man auf Grund der Durchschnitts
zahlen für das Jahr 1897 bei einem Notenumlauf von 1 086 Millionen
Mark eine specielle Notendeckung von 631 Millionen Mark, sodaß
sich als tlngedeckter Notenumlauf in diesem besonderen Sinne ein
Betrag von 455 Millionen Mark ergiebt. Der Bruttoertrag der
durchschnittlichen Wechselanlage belief sich im Jahre 1897 auf 3,7 °/o.
Danach würde der uitgedeckte Notenumlauf eine Verziitsung voit
16,8 Millionen Mark gebracht haben. Dieser Betrag märe als
Bruttoertrag des Noteurechtes anzusehen. Der gesäurte Vruttogewimr
der Reichsbank (abzüglich der Noteltstetter tmb der an Preußen zu
zahlenden Reírte) betrug im Jahre 1897 30,1 Millionen Mark. Die
Verwaltungskosten beliefen sich auf 10,3 Millionen Mark; von dieserr
kommen, wenn man sie nach Maßgabe der Bruttoerträge repartiert,
5.7 Millionen Mark auf die Notenausgabe. Dazu kommen 410 000
Mark für Banknotenanfertigung. Danach würde sich also der Rein
gewinn der Reichsbank aus dem Noteirrecht im Jahre 1897 auf
10.7 Millionen Mark belaufen haben. In demselben Jahre zahlte
die Reichsbank air das Reich und an Prenßerr als Gewiirrrarrteil,
1 Neichsbank und Geldumlauf, S. 80.
2 Der Streit um die Verstaatlichung der Reichsbank, S. 7.