darf man nicht folgern, daß überhaupt jeder Schutz gegen Übergriffe
der Finanzverwaltung wertlos ist. Außerdem war in den meisten
der angeführter: Fälle das ganze Staatswesen in einer Weise bedroht,
daß es für die Noteilbanken eine patriotische Pflicht war, jede andere
Rücksicht fallen zu lassen und den: bedrohten Gemeinweseil die denk
bar größte Hülfe zu leisten. Solche Hülfeleistungen im Falle der
dringeildsten Gefahr sollen den Notenbanken durch das „gemischte
System" nicht unmöglich gemacht werben und sind, wie die Erfahrung
zeigt, thatsächlich nicht ausgeschlossen worden. Solche für die Sicher
heit des Notenumlaufs gefährlichell Geschäfte mit der staatlichen Finanz-
verwaltung sollen vielmehr durch das gemischte System lediglich auf
diejenigeu Fälle beschränkt werden, in welchen sie die Rücksicht auf
das Staatswohl unbedingt notwendig macht. In unserem deutschen
Vankgesetz soll dieses Ziel durch die ^Bestimmung erreicht werden, daß
außergewöhnliche Geschäfte der Reichsbank mit der staatlichen Finanz-
verwaltung zilvor zur Kenntnis der von: Centralausschuß gewählten
Deputierten gebracht, und daß sie, wenn auch nur einer derselben
darauf alltrügt, dem Centralausschuß vorgelegt werden müssen.
Während die Leituilg der Reichsbank im übrigen den: Reichskanzler
untersteht, ist also in diesem wichtigen Punkt in der Vertretuilg der
privaten Allteilseigner eine starke Sicherheit gegen unbankmäßige Ge
schäfte mit der staatlichen Finanzverwaltung geschaffen.
y) Gefahren des Einflusses der politischen Parteien auf die
Bankleitung.
Gefährlich wäre jedoch nicht mir die ungehemmte Macht der
staatlichen Finanzverwaltung über eine reine Staats-
ballk, soildern außerdem kommt bei der jüngsten Gestaltung unseres
innern politischen Lebens der Einfluß der politischen und wiri
sch a stich en P ar tei e il ill Betracht. Je größer die Macht der
VolksvertretlNlg ist, desto stärker erscheint dieses Bedeilken. Welche
Früchte die Vermengung von Politik nnb Bankwesen zeitigt, das
haben im letzter: Jahrzehilt die italienischeil Zustäilde dargethan. Ji:
Frankreich hat der Pailama-Skalldal die heilsame Wirkung hervor
gebracht, daß die Gefahr des Einflusses politischer Macht aus Geld
geschäfte klar erkannt worden ist. Es ist ein Gesetz geplant, welches
die Fiilanzwelt vom Parlameilt ausschließt, nnb der langjährige
Mbent ber BW ron ßrmifreid), Magnin, fein Mint mebef
legen müssen, um Serlator bleibell zu sonnen, da ein Artikel des
neuen Bankgesetzes die Stellung des Bankgouverneurs für unvereinbar