Full text : Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

darf  man  nicht  folgern,  daß  überhaupt  jeder  Schutz  gegen  Übergriffe
der  Finanzverwaltung  wertlos  ist.  Außerdem  war  in  den  meisten
der  angeführter:  Fälle  das  ganze  Staatswesen  in  einer  Weise  bedroht,
daß  es  für  die  Noteilbanken  eine  patriotische  Pflicht  war,  jede  andere
Rücksicht  fallen  zu  lassen  und  den:  bedrohten  Gemeinweseil  die  denkbar ­
  größte  Hülfe  zu  leisten.  Solche  Hülfeleistungen  im  Falle  der
dringeildsten  Gefahr  sollen  den  Notenbanken  durch  das  „gemischte
System"  nicht  unmöglich  gemacht  werben  und  sind,  wie  die  Erfahrung
zeigt,  thatsächlich  nicht  ausgeschlossen  worden.  Solche  für  die  Sicherheit ­
  des  Notenumlaufs  gefährlichell  Geschäfte  mit  der  staatlichen  Finanzverwaltung
  sollen  vielmehr  durch  das  gemischte  System  lediglich  auf
diejenigeu  Fälle  beschränkt  werden,  in  welchen  sie  die  Rücksicht  auf
das  Staatswohl  unbedingt  notwendig  macht.  In  unserem  deutschen
Vankgesetz  soll  dieses  Ziel  durch  die  ^Bestimmung  erreicht  werden,  daß
außergewöhnliche  Geschäfte  der  Reichsbank  mit  der  staatlichen  Finanzverwaltung
  zilvor  zur  Kenntnis  der  von:  Centralausschuß  gewählten
Deputierten  gebracht,  und  daß  sie,  wenn  auch  nur  einer  derselben
darauf  alltrügt,  dem  Centralausschuß  vorgelegt  werden  müssen.
Während  die  Leituilg  der  Reichsbank  im  übrigen  den:  Reichskanzler
untersteht,  ist  also  in  diesem  wichtigen  Punkt  in  der  Vertretuilg  der
privaten  Allteilseigner  eine  starke  Sicherheit  gegen  unbankmäßige  Geschäfte ­
  mit  der  staatlichen  Finanzverwaltung  geschaffen.
y)  Gefahren  des  Einflusses  der  politischen  Parteien  auf  die
Bankleitung.
Gefährlich  wäre  jedoch  nicht  mir  die  ungehemmte  Macht  der
staatlichen  Finanzverwaltung  über  eine  reine  Staatsballk,
  soildern  außerdem  kommt  bei  der  jüngsten  Gestaltung  unseres
innern  politischen  Lebens  der  Einfluß  der  politischen  und  wirisch ­
  a  stich  en  P  ar  tei  e  il  ill  Betracht.  Je  größer  die  Macht  der
VolksvertretlNlg  ist,  desto  stärker  erscheint  dieses  Bedeilken.  Welche
Früchte  die  Vermengung  von  Politik  nnb  Bankwesen  zeitigt,  das
haben  im  letzter:  Jahrzehilt  die  italienischeil  Zustäilde  dargethan.  Ji:
Frankreich  hat  der  Pailama-Skalldal  die  heilsame  Wirkung  hervorgebracht, ­
  daß  die  Gefahr  des  Einflusses  politischer  Macht  aus  Geldgeschäfte ­
  klar  erkannt  worden  ist.  Es  ist  ein  Gesetz  geplant,  welches
die  Fiilanzwelt  vom  Parlameilt  ausschließt,  nnb  der  langjährige
Mbent  ber  BW  ron  ßrmifreid),  Magnin,  fein  Mint  mebef
legen  müssen,  um  Serlator  bleibell  zu  sonnen,  da  ein  Artikel  des
neuen  Bankgesetzes  die  Stellung  des  Bankgouverneurs  für  unvereinbar
            
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