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der politischen Parteien, sondern er hat auch eine positive Be-
beutung für die sachgemäße Geschäftsführung der Bank. Nasse hat
diesen Punkt in seinen: bereits mehrfach erwähnten Aufsatz so un
übertrefflich dargelegt, daß ich seine Ausführungen hier wörtlich
wiedergebe.
„Die Mitglieder des Centralausschnsses und besonders die drei
Deputierte:: desselben besitzen die größte Kenntnis des internationalen
Geldverkehrs, die sich in: Reiche befindet. Für die erste und wich
tigste Aufgabe der Reichsbank aber, die Regelung des Geldumlaufs,
ist vor allen: eine beständige Rücksichtlmhine auf das Wachsen und
Sinken der verschiedenen Posten erforderlich, ans denen sich die inter
nationale Zahl:u:gsbilanz zusammensetzt. Ohne beständige Fühlung
mit den großen im internationalen Wechsel- und Wertpapiergeschäft
thätigen Bankhäusern ist die Bankverwaltung dazu gar nicht im
stände. Die Beobachtung der Vorgänge in der Reichsbank oder die
Entwickelung des inländische:: Gewerbebetriebes reicht dazu nicht aus.
Es können z. B. große, stets fällige Zahlungsverpflichtungen des
Inlandes an das Ausland bestehen in Form von Bankguthaben oder
Wechseln, deren rasche und unerwartete Zurückzahlung im ungün
stigsten Moment die Bank in Verlegenheit und den Geldmarkt in
Aufregung bringen kann. Von diesen Verhältnissen werden aber in
der Regel nur die in: internationalen Bankgeschäft thätigen Personen
Kenntnis haben. Ob ferner größere Zahlungen, die für die Betei
ligung an einer oder mehreren freinden Staatsanleihen oder für ver-
mehrten Warenbezug aus den: Auslande zu machen sind, bereits ihre
Erledigung gefunden haben oder noch zu berichtigen sind, kann für
die Diskontpolitik der Bank von größter Bedeutung sein, und nur die
Leiter der größten Bankgeschäfte können ihr darüber einigermaßen
zuverlässige Auskunft geben. Wir tragen gar kein Bedenken, zu be
haupten: ohne die beständige Fühlung mit den leitenden
Bankkreisen der Reichshauptstadt wäre die Reichsbank
niemals imstande gewesen, die Verwaltung mit der
Umsicht zu führen, mit der sie geführt worden ist.
Weder die Erziehung und Bildung der preußischen Staatsbeamten,
noch die eigenen Erfahrungen der Bank, noch die Beobachtung der zu
Tage tretenden Verkehrserscheinungen hätten dazu ausgereicht. Die
gegenwärtige Verfassung der Bank hat aber den Vorteil, daß sie die
notwendigen Beziehungen zwischen der Direktion der Reichsbank und
den leitenden Bankkreisen in eine bestimmte gesetzliche Form bringt.
Es könnte doch auch einmal eine andere Richtung in der ersteren