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halts in ber Colonie Sorge tragen und bezüglich ihrer Ueberfahrt
mit Schifffahrtsgesellschaften unter möglichst günstigen Bedingungen
Transportverträge abschließen, und die vorgeschossenen Kosten von
den Auswanderern in der neuen Heimath burcf) dort von ihr be
stellte Behörden nach und nach wieder einziehen lassen. Zum
Schutze der Passagiere und damit alle Vertragsbestinunungen von
den Schiffseignern genau erfüllt werden, sollte jedem Auswanderungs
convoi ein staatsseitig bestellter Commissar und Schiffsarzt bei
gegeben werden.
Zur Beförderung von jährlich etwa 30000 unbemittelten
Personen, sowie zu deren Unterhalt in der nächsten Zeit nach ihrer
Ankunft im neuen Heimathslande dürfte eine in das Reichsbudget
als Vorschuß aufzunehmende Summe von 20 Mill. Mark jährlich
vollkommen genügen. Außer zur allmähligen Rückerstattung dieser
aus Reichsmitteln geleisteten Vorschüsse dürften dergleichen Aus
wanderer noch dazu zu verpflichten und anzuhalten sein, für die zu
ihrer Aufnahme bereit zu haltenden Blockhäuser oder Baracken
gegen Ueberweisung der erforderlichen Baumaterialien eine gleiche
Anzahl für nachfolgende Einwanderer unter staatlicher Leitung und
Aufsicht herzurichten.
Die Anlegung von Handelscolonien würde lediglich dem deutschen
Handelsstande, resp. Actien-Gesellschaften zu überlassen sein und die
Reichsregierung nur für deren staatlichen Schutz, sowie für die
Anstellung tüchtiger Berufsconsuln unb für eine gute Consular-
gerichtsbarkeit Sorge zu tragen iiiib erforderlichenfalls die Her
stellung von regelmäßigen Dampfschifffahrtsverbindungen zwischen
Deutschland und den gegründeten Handelscolonien durch Subvention
zu fördern haben.
Es ist deshalb sehr erfreulich, daß die Ueberzeugung von der
volkswirthschaftlichen Nothwendigkeit der Gründung von Ackerbau-
und Handelscolonien im Deutschen Reiche immer mehr Boden ge
winnt, und daß sich bereits einsichtige und patriotisch gesinnte
Männer zu dem Zwecke vereinigt haben, die hochwichtige Colonial-