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nehmlichkeit für den Menschen, non der großem oder geringern
Einige, in welcher sie vorhanden sind, sowie durch Nachfrage und
Angebot, welche unter dem Gesetze der Concurrenz stehen, wesentlich
beeinflußt wird.
Wir kommen daher zu dem wohlbcrcchtigten Schlüsse, daß alle
Declamationen von der Vereinbarkeit der individuellen Freiheit mit
dem communistischcn Wirthschaftsbetriebe nichts sind als absichtliche
Flunkereien oder sentimentale Anwandlungen, wie denn der Communismus
von jeher für phantastische und gedankenlose Menschen
seine große Zugkraft geübt hat. Der Communismus erkennt dem
Einzelnen das Eigenthum ab, woraus dieser als das Ergebniß
seines Denkens und Schaffens Anspruch erhebt; die bloße Garantie
der körperlichen Bedürfnisse bietet keinen Ersatz für das Ausgeben
ber individuellen Freiheit.
7. Das Verbot, Zinsen zu nehmen.
Ferner wird von den socialistischen Agitatoren in meist gehässiger
Welse das Zinsennehmen als Ausbeutung der Arbeit charakterisilt,
während dasselbe in Wahrheit einen wohlberechtigten, weil
ans freier Vereinbarung beruhenden Anspruch aus eine Gegenleistung
darstellt. Auch sind die meisten productiven Unternehmungen solchen
freien Vereinbarungen zu verdanken; denn ohne diese würden jene
eben nicht möglich gewesen sein, weil zu allen productiven Unternehmungen
eine gewisse Anzahl von Betriebsmitteln, und um diese
beschaffen zu können, Geld nöthig ist. Man könnte eine solche Vereinbai
iiug raglici) einen Gesellschaftsvertrag nennen, bei welchem der
ciiic Theil das erforderliche Geld oder einen Theil davoli hcrleiht
uiid ihm dafür als Gewinnantheil cm der Höhe des eingeschossenen
Capitals entsprechenden Zinsbetrag zu gewähren ist, während dem
andern Theile die übrigen Gewinnantheile gegen Verpfändung des
gesummten Betriebsmaterials allein zufallen und ihm dadurch die
Möglichkeit geboten wird, bei geschickter und glücklicher Leitung des
Unternehmens dieses nicht nur nach und nach zu erweitern und ge-