Full text: Preußisches Landbuch

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Bürger-Verein zu Wesel, 
zum Zweck der Unterstützung in Krankheits- und Todesfällen. Er hatte 
im Jahre 1861 117 Mitglieder, welche unter 25 Jahren 5 Sgr., 
über 25 Jahren 2 Thlr. Eintrittsgeld und monatlich 5 Sgr. Beiträge 
zahlten. Kassenbestand 440 Thlr. 
Bürger-Verein zur Eintracht in Bonn. 
Im Jahre 1852 unter dem Vorsitz des Geh. Raths Sell gegründet, 
besteht er in 150 Mitgliedern, hält gesellige Zusammenkünfte, und das 
ev. Hospital (s. Friedrich-Wilhelms-Stiftung) und die in diesem be 
stehenden Freibetten verdanken ihm hauptsächlich das Dasein. Jedes 
Mitglied zahlt wöchentlich 1 Sgr. 
Bürger-Versorgungs Anstalt zu Breslau. 
Im Jahre 1845 von einem Verein begründet, um fleißigen und unbe 
scholtenen, ohne ihr Verschulden verarmten, oder durch Altersschwäche 
und Krankheit erwerbsunfähig gewordenen Bürgern der Stadt ohne 
Unterschied der Religion im Alter ein unentgeltliches Unterkommen zu 
verschaffen. Rach dem Statut vom 26. Juli 1844 kaun Jeder, Frauen 
nicht ausgenommen, Mitglied des Vereins werden, der einen beliebigen 
jährlichen Geldbeitrag zur Bereinskasse entrichtet. Die in die Anstalt 
Aufzunehmenden müffen mindestens 55 Jahr alt, unbescholten, 20 Jahre 
Bürger von Breslau, unverschuldet in hülfsbedürftige Lage gekommen, 
zur Erwerbung ihres Unterhalts nicht mehr fähig sein und keine ver 
mögende, zu ihrer Verpstegung gesetzlich verpstichtctc Verwandte haben. 
Ist der Aufzunehmende verheirathet, so wird ihm auch wohl gestattet, 
seine Ehefrau, w"nn sie das 50ste Lebensjahr zurückgelegt hat und den 
obigen Erfordernissen entspricht, mit zu bringen; Kinder werden nicht 
aufgenommen. Auch Bürgerinnen sind aufnahmefähig, wenn sic das 
55ste Jahr vollendet haben, wenn sie entweder selbstständig, oder als 
Ehefrauen oder Wittwen, einschließlich der Bürgerrechtszeit des ver 
storbenen Mannes, 20 Jahre das Orts-Bürgerrecht besessen haben und 
den obigen Erfordernissen entsprechen. Bürger, welche der Religion 
wegen (Israeliten) oder wegen Ekel erregenden Gebrechen und chroni 
schen Krankheiten nicht aufgenommen werden können, obwohl sie sonst 
sich zur Ausnahme eignen würden, erhalten jährlich 10 Thlr. Woh- 
unttgsgeld und die den Aufgenommenen zustehende Kompetenz. Die 
Anstalt hat Korporationsrechtc, Sportel- und Stempelfreiheit, steht unter 
Aufsicht des Magistrats und wird von einem Vorstande verwaltet, der 
aus einem Dirigenten und fünf Mitgliedern besteht. Im Jahre 1862 
hatte die Anstalt ein Vermögen von 71,000 Thlr. in Effekten und 
13,700 Thlr. baar; Anstaltsgcnossen waren 50. 
Bürger-Waisenhauö zu Münster. 
Ein altes Institut zur Erziehung verwaiseter katholischer Bürger-Kinder 
der Stadt. Es finden darin etwa 40 Knaben und Mädchen Aufnahme. 
Die Anstalt hat einige Grundstücke und 117,000 Thlr. Kapital-Ver 
mögen. Von ihren Ueberschüsien werden arme Waisen auch außerhalb
	        
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