Full text : Preußisches Landbuch

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Bürger-Verein  zu  Wesel,
zum  Zweck  der  Unterstützung  in  Krankheits-  und  Todesfällen.  Er  hatte
im  Jahre  1861  117  Mitglieder,  welche  unter  25  Jahren  5  Sgr.,
über  25  Jahren  2  Thlr.  Eintrittsgeld  und  monatlich  5  Sgr.  Beiträge
zahlten.  Kassenbestand  440  Thlr.
Bürger-Verein  zur  Eintracht  in  Bonn.
Im  Jahre  1852  unter  dem  Vorsitz  des  Geh.  Raths  Sell  gegründet,
besteht  er  in  150  Mitgliedern,  hält  gesellige  Zusammenkünfte,  und  das
ev.  Hospital  (s.  Friedrich-Wilhelms-Stiftung)  und  die  in  diesem  bestehenden ­
  Freibetten  verdanken  ihm  hauptsächlich  das  Dasein.  Jedes
Mitglied  zahlt  wöchentlich  1  Sgr.
Bürger-Versorgungs  Anstalt  zu  Breslau.
Im  Jahre  1845  von  einem  Verein  begründet,  um  fleißigen  und  unbescholtenen, ­
  ohne  ihr  Verschulden  verarmten,  oder  durch  Altersschwäche
und  Krankheit  erwerbsunfähig  gewordenen  Bürgern  der  Stadt  ohne
Unterschied  der  Religion  im  Alter  ein  unentgeltliches  Unterkommen  zu
verschaffen.  Rach  dem  Statut  vom  26.  Juli  1844  kaun  Jeder,  Frauen
nicht  ausgenommen,  Mitglied  des  Vereins  werden,  der  einen  beliebigen
jährlichen  Geldbeitrag  zur  Bereinskasse  entrichtet.  Die  in  die  Anstalt
Aufzunehmenden  müffen  mindestens  55  Jahr  alt,  unbescholten,  20  Jahre
Bürger  von  Breslau,  unverschuldet  in  hülfsbedürftige  Lage  gekommen,
zur  Erwerbung  ihres  Unterhalts  nicht  mehr  fähig  sein  und  keine  vermögende, ­
  zu  ihrer  Verpstegung  gesetzlich  verpstichtctc  Verwandte  haben.
Ist  der  Aufzunehmende  verheirathet,  so  wird  ihm  auch  wohl  gestattet,
seine  Ehefrau,  w"nn  sie  das  50ste  Lebensjahr  zurückgelegt  hat  und  den
obigen  Erfordernissen  entspricht,  mit  zu  bringen;  Kinder  werden  nicht
aufgenommen.  Auch  Bürgerinnen  sind  aufnahmefähig,  wenn  sic  das
55ste  Jahr  vollendet  haben,  wenn  sie  entweder  selbstständig,  oder  als
Ehefrauen  oder  Wittwen,  einschließlich  der  Bürgerrechtszeit  des  verstorbenen ­
  Mannes,  20  Jahre  das  Orts-Bürgerrecht  besessen  haben  und
den  obigen  Erfordernissen  entsprechen.  Bürger,  welche  der  Religion
wegen  (Israeliten)  oder  wegen  Ekel  erregenden  Gebrechen  und  chronischen ­
  Krankheiten  nicht  aufgenommen  werden  können,  obwohl  sie  sonst
sich  zur  Ausnahme  eignen  würden,  erhalten  jährlich  10  Thlr.  Wohunttgsgeld
  und  die  den  Aufgenommenen  zustehende  Kompetenz.  Die
Anstalt  hat  Korporationsrechtc,  Sportel-  und  Stempelfreiheit,  steht  unter
Aufsicht  des  Magistrats  und  wird  von  einem  Vorstande  verwaltet,  der
aus  einem  Dirigenten  und  fünf  Mitgliedern  besteht.  Im  Jahre  1862
hatte  die  Anstalt  ein  Vermögen  von  71,000  Thlr.  in  Effekten  und
13,700  Thlr.  baar;  Anstaltsgcnossen  waren  50.
Bürger-Waisenhauö  zu  Münster.
Ein  altes  Institut  zur  Erziehung  verwaiseter  katholischer  Bürger-Kinder
der  Stadt.  Es  finden  darin  etwa  40  Knaben  und  Mädchen  Aufnahme.
Die  Anstalt  hat  einige  Grundstücke  und  117,000  Thlr.  Kapital-Vermögen. ­
  Von  ihren  Ueberschüsien  werden  arme  Waisen  auch  außerhalb
            
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