Full text: Preußisches Landbuch

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Damen-Ştift Joachimsstein. 
Bon dem Königl. Sachs. Kammerherrn v. Ziegler und Klipphausen 
gegründet und 1744 landesherrlich bestätigt. Ein reich dotirtes alt- 
adeliges Fräulein-Stift, dessen Hauptgebäude bei der Grenz-Regulirung 
im Jahre 1818 auf Sächsischem Gebiet geblieben sind, während die 
dazu gehörigen Rittergüter Niecha, Nadmeritz und Tauchritz und ein 
Wald von 864 Morgen zu Markersdorf auf Preußischem Gebiete lie 
gen. Das Stift wird nach der Konvention mit Sachsen vom 2. Juni 
1828 verwaltet, hat 1 Oberhofmeisterin, 12 adelige evang. Fräulein 
und steht unter einem Stifts-Berweser, der abwechselnd von den Säch 
sischen und von den Preußischen Ständen gewählt wird. Aus den Re- 
venüen-Ueberschüfsen des Stifts sind eine Anzahl von Stipendien für 
Fräulein begründet, welche theils von der stiftsberechtigten Ritterschaft 
des Königl.' Sächs. Markgrafthums Ober-Lausitz, theils von den stists- 
berechtigten Ständen der Preußischen Ober-Lausitz auf dem Kommunal- 
Landtage zu Görlitz verliehen werden. Diese Stipendien werden nur 
an hülfsbedürftige Fräulein von altem Adel verliehen. Verwandte des 
Stifters schließen, insoweit sie bedürftig sind, alle übrigen Bewerbe 
rinnen aus, und entscheidet unter ihnen selbst die Nähe des Grades der 
Verwandtschaft. Oberlausitzische Fräulein schließen Bewerberinnen ans 
Schlesien, dem Meißnischen und der Niederlausitz aus. 
Dameu-Stift zu Kapsdorf, 
von dem Freiherrn Heinrich v. Zedlitz im Jahre 1825 für adelige 
Schlesische Fräulein ev. Konfession mit einer Dotation von 100,000 
Thlr. begründet. Es ist eine, unter Aufsicht des Appellationsgerichts 
in Breslau stehende Familien - Stiftung und vorzugsweise zum 
Besten der Familien v. Zedlitz-Leipe, v. Zedlitz-Neukirch, 
v. Schick fus und v. Pacz enski und für alle diejenigen Familien, welche 
mit den genannten vier Familien verschwägert werden, und zwar durch 
vier Grade absteigender Linie in jedem Verschwägerungs-Falle. Das 
Stift hat eine Aebtissin, einen Stifts-Propst (Freiherr« v. Zedlitz- 
Leipe auf Käulchen), einen Ehren-Kurator (den jcdesmaligen Gcneral- 
Landschafts-Direktor von Schlesien). Verbunden damit ist eine Sti- 
pendien-Stiftung für die Familien v. Zedlitz-Leipe und Zedlitz- 
Neukirch; mit dem Aussterben dieser Familien erlischt sie und der 
Fonds wächst dem Fräulein-Stist zu. 
Damen-Stist zu Kolberg. 
Im 16. Jahrhundert gestiftet. Nach dem Statut vom 24. Juli 1829 
steht die Ernennung der Konventualinnen der Krone auf den Vorschlag 
des Ministers des Innern zu. 7 Stellen sind für adelige, 9 für bür 
gerliche Personen bestimmt* von den letzteren fallen 6 an Eingeborne 
der Stadt Kolberg, (nach einer Kabincts-Ordre vom 23. December 
1807 zunächst an solche eingeborne Kolbergerinnen, deren Väter oder 
Familien bei der Belagerung von Kolberg in den Jahren 1806 u. 1807 
sich verdienstlich ausgezeichnet haben), 3 an Eingeborne der Stadt 
Köslin. Sämmtliche Stellen werden mit unverehelichten Töchtern dürf-
	        
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