133
stimmt. Eine mit Korporationsrechten begabte Wohlthätigkeits-Anftalt,
ist sie ursprünglich mit einem noch aus den Zeiten der Fremdherrschaft
namentlich aus Tanzmusik- und Polizei-Strafgeldern aufgesammelten
Kapltale fundlrt; diejenigen Gemeinden, welche an jenem Kapitale cm*
°Ģch kemen Theil hatten, haben später durch Einzahlung eines ver-
äSSSSSI
b. Derfflingersche Stipendien.
Kreise. Aus dem Ertrag dieser Güter hat das Pädagogium in Lüt
tichau 2 Stipendien à 50 Thlr. an zwei lutherische Studirendc der
Theologie, welche Schüler des Züllichauer Waisenhauses gewesen sind,
zu verabfolgen. Den beiden Pröpsten zu Berlin gebührt das Kolla
tionsrecht abwechselnd.
Detloffsches Legat,
von dem Platzmajor Gustav Benjamin Detloff zu Berlin, (t 1792)
herrührend. Er vermachte 2725 Thlr., von deren Zinsen würdige,
den Predigern bekannte Haus-Arme der Marien-Kirchc mit 3 bü 4
ş., mit mehr, unterstützt werden sollen. Die Verwaltung
des Kapitals liegt den Predigern der Marien-Kirchc ob.
Denth-Edzardi Stiftung zu Anklam,
IfŞpKlsss
ssmmsmm
g. qn 's c deutsche- Haus zu Merseburg.
ÄÌâlllÌ» 5
„„ k Ş-m-nļ-r.Ord-nķftisļ ,» »raschnch
°7nŅŅ.°°mà:
tunm zu erziehen, soweit es ihr körperlicher und Geisteszustand ge-